Altersvorsorge 2020: Vernehmlassung bestätigt Notwendigkeit und Zielsetzung der grossen Reform

Bern, 25.06.2014 - Der Bundesrat hat von den wesentlichen Ergebnissen der Vernehmlassung Kenntnis genommen und weitere Richtungsentscheide für die umfassende Reform der Altersvorsorge gefällt. Er hat das Eidgenössische Departement des Innern EDI beauftragt, bis im Herbst die Botschaft zur Reform vorzulegen.

Das Reformprojekt Altersvorsorge 2020 ist in der Vernehmlassung, die der Bundesrat am 20. November eröffnet hatte, auf breites Interesse gestossen und im Grundsatz gut aufgenommen worden. Über die Notwendigkeit und die Zielsetzung der Reform herrscht weitestgehend Konsens: Das Niveau der Altersrenten soll erhalten und die Finanzierung der Altersvorsorge gesichert werden. Einigkeit herrscht auch darüber, dass die 1. und die 2. Säule gleichzeitig reformiert werden sollen. Die Stossrichtung der Reform ist somit bestätigt worden und wird beibehalten.

Erwartungsgemäss wurden der Umfang der Reform und die vorgeschlagenen Massnahmen kontrovers beurteilt. Mit Blick auf eine ausgewogene und mehrheitsfähige Vorlage hat der Bundesrat die zentralen Elemente des Vorentwurfs bestätigt: Referenzrentenalter 65/65 mit Flexibilisierung, Anpassung des Mindestumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge mit Kompensationsmassnahmen, Zusatzfinanzierung für die AHV über die Mehrwertsteuer und Interventionsmechanismus für die AHV. In Anbetracht der Vernehmlassungsergebnisse hat er jedoch folgende Anpassungen am Reformprojekt beschlossen:

  • Die maximale Erhöhung der Mehrwertsteuer für die AHV beträgt nicht 2, sondern 1,5 Prozentpunkte. Damit soll die voraussichtliche Finanzierungslücke bis im Jahr 2030 geschlossen werden.
  • Auf den Koordinationsabzug in der obligatorischen beruflichen Vorsorge wird verzichtet. Das vereinfacht die 2. Säule. Gleichzeitig werden die Altersgutschriftensätze gesenkt. Damit bleibt das Leistungsniveau erhalten.
  • Der Ertrag des bereits bestehenden Mehrwertsteuerprozents (Demographie-Prozent) geht vollständig an die AHV und wird nicht mehr zwischen AHV (83 %) und Bund (17 %) aufgeteilt. Dafür wird der Bundesanteil an den Ausgaben der AHV entsprechend gesenkt. Das vereinfacht deren Finanzströme.

Der Bundesrat hat das EDI beauftragt, diese Anpassungen am Reformprojekt vorzunehmen und ihm die Botschaft mit den Entwürfen für den Verfassungs- und den Gesetzestext bis im Herbst zum Entscheid zu unterbreiten.


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