SBB soll Gotthard-Bergstrecke weiterhin als Fernverkehr betreiben

Bern, 30.06.2014 - Nach Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels per Ende 2016 soll der Bahnverkehr über die Bergstrecke weiterhin von der SBB als Fernverkehr abgewickelt werden. Die von der Südostbahn (SOB) eingereichte Offerte für ein Regionalverkehrs-Angebot auf der Bergstrecke mit finanziellen Abgeltungen von Bund und Kantonen wird nicht weiterverfolgt. Dies hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) entschieden.

Die bis Dezember 2017 gültige Fernverkehrskonzession verpflichtet die SBB dazu, auf der Gotthard-Bergstrecke eine Fernverkehrsverbindung anzubieten. Das BAV hat entschieden, dass die SBB auch nach der fahrplanmässigen Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels im Dezember 2016 auf der Bergstrecke ein stündliches Angebot gemäss dieser Konzession zu erbringen hat. Damit wird in Schwyz, Brunnen, Flüelen, Erstfeld, Göschenen, Airolo, Faido und Biasca weiterhin stündlich ein Fernverkehrszug (Interregio) halten. Dies entspricht auch der Botschaft zum Alpentransit-Beschluss  aus dem Jahr 1990.

Im Hinblick auf die Erneuerung der Fernverkehrskonzession per Ende 2017 wird das BAV die Vorgaben für das Fernverkehrsangebot – zum Beispiel die Häufigkeit der Verbindungen – prüfen. Gestützt darauf legt es fest, ob der Betrieb auf der Bergstrecke weiterhin als Fernverkehr zu gelten hat oder allenfalls als regionaler Personenverkehr mit Anspruch auf finanzielle Abgeltungen der betroffenen Kantone und des Bundes.

Das von der SOB eingereichte Konzept für ein Angebot auf der Bergstrecke ab Ende 2016 wird vom BAV nicht weiterverfolgt. Die Gotthard-Bergstrecke ist aufgrund ihrer komplexen Abhängigkeiten von angrenzenden Verkehrsangeboten nicht für eine Wettbewerbssituation geeignet. 


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