Der Bundesrat genehmigt einen Bericht über die Europäische Sozialcharta

Bern, 02.07.2014 - Der Bundesrat hat am 2. Juli 2014 einen Bericht über die revidierte Europäische Sozialcharta genehmigt. Er entspricht damit dem Postulat der Aussenpolitischen Kommission des Ständerats «Vereinbarkeit der revidierten Europäischen Sozialcharta mit der schweizerischen Rechtsordnung». Der Bericht kommt zum Schluss, dass die Schweiz aus rechtlicher Sicht die Mindestanforderungen für die Ratifikation erfüllen würde. Der Bundesrat wird sich erst in einem späteren Schritt zum Grundsatz einer Ratifikation äussern, nachdem das Parlament den Bericht zur Kenntnis genommen hat.

Die Europäische Sozialcharta (CSE) bildet das europäische Referenzdokument für den Schutz der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte. Unter den 47 Mitgliedstaaten des Europarats gehört die Schweiz zusammen mit Monaco, San Marino und Liechtenstein zu den vier Staaten, welche die CSE nicht ratifiziert haben. Um der CSE beitreten zu können, müsste die Schweiz nicht alle Bestimmungen akzeptieren. Die CSE erlaubt im Unterschied zu anderen internationalen Instrumenten zum Schutz der Menschenrechte eine Ratifikation «à la carte», die den Staaten die Möglichkeit einräumt, lediglich mindestens sechs der neun Kernartikel vollumfänglich anzuerkennen.

Die Analyse der Praxis des Europäischen Ausschusses für soziale Rechte, dem Kontrollorgan der Sozialcharta, und die Gespräche, die mit dem Ausschuss geführt wurden, zeigen, dass die Schweiz heute die folgenden sechs Artikel der Kernbestimmungen akzeptieren könnte: Artikel 1 («Recht auf Arbeit»), Artikel 5 («Vereinigungsrecht»), Artikel 6 («Recht auf Kollektivverhandlungen»), Artikel 7 («Recht der Kinder und Jugendlichen auf Schutz»), Artikel 16 («Recht der Familie auf sozialen, gesetzlichen und wirtschaftlichen Schutz») und Artikel 20 («Recht auf Chancengleichheit und Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf ohne Diskriminierung aufgrund des Geschlechts»). Die schweizerische Rechtsordnung wäre mit diesen Bestimmungen vereinbar, ohne dass legislative Änderungen vorgenommen werden müssen. Da die Möglichkeit einer Ratifikation «à la carte» besteht, hätte ein Beitritt der Schweiz zur CSE weder eine Verpflichtung zum Ausbau der bestehenden Sozialrechte, noch Auflagen im Bereich der Steuerung der Zuwanderung zur Folge.

Nach Abschluss dieser rechtlichen Prüfung und der Kenntnisnahme des Berichts durch das Parlament wird sich der Bundesrat in einem nächsten Schritt zum Grundsatz einer Ratifikation äussern.

Der Bericht geht auf ein Postulat der Aussenpolitischen Kommission des Ständerats vom 12. Januar 2010 zurück. Der Bundesrat hat sich am 24. Februar 2010 bereit erklärt, das Postulat anzunehmen. Der Ständerat hat das Postulat am 8. März 2010 überwiesen.


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