Bundesrat will Abstimmungsanalysen öffentlich ausschreiben

Bern, 02.07.2014 - Der Bundesrat hat heute beschlossen, dass der Bund auch weiterhin Abstimmungsanalysen erstellen lässt. Er hat die Bundeskanzlei beauftragt, für die Erstellung von Abstimmungsanalysen eine öffentliche Ausschreibung durchzuführen. Zur Sicherung eines lückenlosen Übergangs schliesst die Bundeskanzlei mit dem bisherigen Anbieter von Abstimmungsanalysen, der „Forschungsgemeinschaft VOX-Analysen“, einen entsprechenden Vertrag ab.

Der Bund beteiligt sich seit 1987 an den VOX-Analysen. Diese Nachanalysen der eidgenössischen Abstimmungen werden seit 1977 durchgeführt. Die „Forschungsgemeinschaft VOX-Analysen" besteht aus den politikwissenschaftlichen Instituten der Universitäten Zürich, Bern und Genf sowie dem gfs.bern. Die Vox-Analysen haben sich sowohl bei der Wissenschaft wie in der Politik und in der Öffentlichkeit etabliert. Sie sind die einzigen regelmässigen Analysen über die Meinungsbildung der Stimmberechtigten bei eidgenössischen Abstimmungen.

Die Bestimmungen des Beschaffungsrechts erfordern indes, dass Aufträge des Bundes über dem Schwellenwert von Fr. 230 000.-- öffentlich ausgeschrieben werden (BÖB Art. 6, SR 172.056.1). Der Bundesrat hat deshalb die Bundeskanzlei beauftragt, für die Erstellung von Abstimmungsanalysen im Auftrag des Bundes für den Zeitraum 2016 - 2019 eine öffentliche Ausschreibung durchzuführen. Die Ausschreibung soll im Laufe des kommenden Jahres abgeschlossen werden.

Zur Sicherstellung eines lückenlosen Übergangs von den bisherigen VOX-Analysen zu den künftigen Abstimmungsanalysen des Bundes hat der Bundesrat die Bundeskanzlei im Weiteren beauftragt, mit der „Forschungsgemeinschaft VOX-Analysen" einen neuen Vertrag abzuschliessen. Dieser hat eine Laufzeit bis Ende 2015 und enthält eine Option für eine Verlängerung, sollten sich im Vergabeverfahren für die künftigen Abstimmungsanalysen Verzögerungen ergeben.


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