Änderung der Verordnung über die territorialen Aufgaben der Armee

Bern, 02.07.2014 - Die Unterstützung im Flüchtlingswesen ist nicht mehr eine territoriale Aufgabe der Armee. Der Bundesrat hat die Änderung der Verordnung über die territorialen Aufgaben der Armee (VTA) heute gutgeheissen. Sie tritt am 1. August 2014 in Kraft.

Zu den territorialen Aufgaben der Armee gehörte gemäss VTA bisher auch die Unterstützung der zivilen Behörden im Flüchtlingswesen. Konkret war vorgesehen, dass der ehemalige militärische Betreuungsdienst, welcher eigentlich für Militärinternierte und Kriegsgefangene zuständig war, auch Zivilpersonen (Flüchtlinge) aufnehmen und beherbergen konnte, wenn die Mittel der zivilen Stellen dafür nicht ausreichten.

Die Armee verfügt heute jedoch über keine Truppen mehr, welche diese Aufgabe wahrnehmen können. Neu kann die Unterstützung im Flüchtlingswesen deshalb nicht mehr als territoriale Aufgabe der Armee in der VTA aufgeführt werden.


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