Beschwerden von Umweltorganisationen: Gut 50% ganz oder teilweise gutgeheissen

Bern, 09.07.2014 - 2013 haben die beschwerdeberechtigten Umweltorganisationen in der Schweiz dem Bundesamt für Umwelt BAFU insgesamt 83 erledigte Beschwerdefälle gemeldet. Gut 50% der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen.

Die 27 beschwerdeberechtigten Umweltorganisationen in der Schweiz müssen dem Bundesamt für Umwelt BAFU gemäss der Umweltgesetzgebung jährlich die Resultate ihrer abgeschlossenen Beschwerdefälle mitteilen. Sie haben für 2013 insgesamt 83 erledigte Beschwerde­fälle gemeldet (2012: 81 Beschwerdefälle). Betroffen davon waren 60 Vorhaben. Die Differenz erklärt sich dar­aus, dass in einigen Fällen mehr als eine Or­ganisation aktiv war.

In 47% der Fälle wurden die Beschwerden vollumfänglich und in 3.6% teilweise gutgeheissen. Abgewiesen wurden die Beschwerden in 15.7% der Fälle. In 6% der Fälle wurden die Beschwerden zurückgezo­gen und eine Vereinbarung abgeschlossen. In 3.6% der Fälle wurden die Beschwerden ohne Vereinbarung zurückgezogen. In 24.1% er­wiesen sich die Beschwerden als gegenstandslos, weil das Baugesuch zu­rückgezo­gen oder abgeändert wurde.

Beschwerden im Bereich erneuerbare Energien

Im Bereich der erneuerbaren Energien wurde bei sechs Vorhaben Beschwerde erhoben. Dabei wurden bei drei Vorhaben die Beschwerden gutgeheissen, in einem Fall wurde die Be­schwerde abgewiesen, in einem weiteren Fall wurde die Beschwerde ohne Vereinbarung zurückgezogen und in einem Fall wurde die Beschwerde wegen einer Projektänderung gegenstandslos. Es handelte sich bei den Vorhaben um Wasserkraftwerke.

Mehr Beschwerden gegenstandslos

Nach wie vor wird die Mehrheit der Beschwerden gutgeheissen oder teilweise gutgeheissen. Zwar sind es mit gut 50% etwas weniger als in den früheren Jahren. 2008 bis 2012 lag die Quote der Gut­heissungen und teilweisen Gutheissungen bei 55 bis 63%. Allerdings ist auch die Anzahl an Beschwerden, die abgewiesen wurden, gesunken. Zugenommen hat mit 24% hingegen die Gegenstandslosigkeit von Beschwerden, z.B. wegen Rückzug von Baugesuchen. Diese lag in den früheren Jahren zwischen 7 und 13%.

Nicht enthalten in der Statistik sind die Beschwerden von Helvetia Nostra gegen Bauten im Zusammenhang mit der Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative. Diese Be­schwerden wurden für 2013 separat erfasst. Hier wurde der überwiegende Teil der 1008 Beschwerden gutgeheissen, bzw. der Gesuchsteller zog sein Baugesuch zurück.


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