Erkennen der Tuberkulose beim Wild

Bern, 11.08.2014 - Eine Tierseuche wie die Tuberkulose kann in der Schweiz jederzeit auftreten. Seit dem 1. August 2014 sind Jägerinnen und Jäger und Wildhüter nach der Tierseuchengesetzgebung verpflichtet, verdächtige Veränderungen bei Wildtieren, die auf Tuberkulose hindeuten, einer amtlichen Tierärztin oder einem amtlichen Tierarzt zu melden. Jägerinnen und Jäger und Wildhüter spielen eine entscheidende Rolle bei der Früherkennung beim Wild. Durch sie können wirksame Massnahmen ergriffen werden, um eine weitere Ausbreitung der Krankheit zu verhindern.

Seit einigen Jahren beobachtet man ein Wiederauftreten der Tuberkulose bei Rindern und Wildtieren in Europa. Die Schweiz ist dabei nicht verschont geblieben, denn 2013 wurden Tuberkulosefälle bei Rindern entdeckt. Teilweise infizierte Hirschpopulationen in benachbarten Regionen der Ostschweiz und des Fürstentum Liechtenstein stellen zudem ein hohes Ansteckungsrisiko sowohl für Wildtiere als auch für Nutztiere dar. Die Bekämpfung der Tuberkulose bleibt damit eine grosse Herausforderung. Mit der Untersuchung von Wildtierkörpern können Jäger und Organe der Wildhut einen wertvollen Beitrag zur Überwachung leisten. Gemäss der Tierseuchenverordnung muss seit dem 1. August 2014 jede verdächtige Erscheinung bei der Untersuchung von Wildtierkörpern gemeldet werden.

Kontrolle des Rot- und Schwarzwildbestands

Wildtiere beachten keine Landesgrenzen, es ist daher mit einer Ausbreitung dieser Krankheit zu rechnen. Es braucht eine Jagdpolitik, die den Tierbestand kontrolliert. Effiziente Präventionsmassnahmen zur Senkung des Ausbreitungsrisikos der Tuberkulose sind die Verhinderung einer zu hohen Tierdichte von Rot- oder Schwarzwild und die Vermeidung von grösseren Ansammlungen von Wildtieren, wie sie beispielsweise an Fütterungsstellen angetroffen werden können.

Früherkennungsstrategie und systematische Überwachung

Zum Start der Jagdsaison hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) und dem Zentrum für Fisch- und Wildtiermedizin (FIWI) der Vetsuisse-Fakultät der Universität Bern ein Handbuch verfasst, das unter anderem aufzeigt, wie man Tuberkulose in Wildtierkörpern erkennen kann. Das Handbuch wird durch JagdSchweiz unterstützt. Die Zusammenarbeit der verschiedenen betroffenen Institutionen ist von zentraler Bedeutung.

Genusstaugliches Wildbret

Wildbret kann konsumiert und auf den Markt gebracht werden, sofern der Jäger bei der ordnungsgemäss durchgeführten Untersuchung des Wildtierkörpers und der inneren Organe keine sichtbare Veränderung festgestellt hat. Weisen der Wildtierkörper oder die Organe sichtbare Veränderungen auf, müssen sie von einem amtlichen Tierarzt kontrolliert werden.

 


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Nathalie Rochat
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