Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zu Anpassungen bei der Mineralölsteuer

Bern, 13.08.2014 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung das Eidgenössische Finanzdepartement beauftragt, eine Vernehmlassung zu Änderungen im Bereich der Mineralölsteuer zu eröffnen. Die Anpassungen betreffen zum einen die teilweise Befreiung der Treibstoffe für Pistenfahrzeuge von der Mineralölsteuer und anderseits eine Kompetenzdelegation an die Steuerbehörde für gewisse Steuerbefreiungen.

Mit der vom Parlament überwiesenen Motion von Ständerat Isidor Baumann (12.4203) wurde der Bundesrat beauftragt, Pistenfahrzeuge teilweise von der Mineralölsteuer zu befreien. Rückerstattungsberechtigt sollen die Verbraucher der Treibstoffe sein, die mit Schneeraupen ausgerüstete Pistenfahrzeuge, Motorschlitten und Quads zur Präparierung von Skipisten, Loipen, Schlittelbahnen und Winterwanderwegen einsetzen. In den Grundzügen lehnt sich das neue Verfahren an bestehende Rückerstattungsverfahren im Mineralölsteuerbereich an.


Der Vorstoss verlangt, dass der Bundeshaushalt durch die Steuerbefreiungen (rund 8 bis 13 Millionen Franken) nicht belastet wird. Dies soll dadurch erreicht werden, dass die Steuerbefreiung zu Lasten der für den Strassenverkehr zweckgebundenen Erträge erfolgt. Dementsprechend stehen für diese Aufgaben weniger Mittel zur Verfügung.Aufgrund des geringeren Schadstoffausstosses sollen für Pistenfahrzeuge mit Dieselmotor und Partikelfilter die Hälfte der Mineralölsteuer sowie der Mineralölsteuerzuschlag zurückerstattet werden. Für die übrigen Fahrzeuge mit Dieselmotor würde nur der Mineralölsteuerzuschlag vergütet.


Weiter beabsichtigt der Bundesrat, mit einer Änderung der Mineralölsteuerverordnung vom 23. Oktober 2013 das Verfahren der Steuerbefreiungen für Lieferungen von Treib- und Brennstoffen im Rahmen der diplomatischen und konsularischen Beziehungen an die Steuerbehörde zu delegieren. Die Ergänzung ändert an den bisher gewährten Steuerbefreiungen nichts.


Adresse für Rückfragen

Peter Sägesser, Stv. Sektionschef, Sektion Rückerstattungen und Betriebsprüfungen, Oberzolldirektion
Tel. 058 462 67 64, peter.saegesser@ezv.admin.ch (Steuerbefreiung für Pistenfahrzeuge)

Reto Stroh, Fachspezialist, Sektion Mineralölsteuer, Oberzolldirektion
Tel. 058 464 86 61, reto.stroh@ezv.admin.ch (Kompetenzdelegation)



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