WEKO schliesst Verfahren gegen AMAG ab

Bern, 19.08.2014 - Die Wettbewerbskommission (WEKO) schliesst ihre Untersuchung betreffend den Vertrieb von Neuwagen der Konzernmarken der Volkswagen-Gruppe gegenüber der AMAG Automobil- und Motoren AG ab. Das Verfahren gegenüber den übrigen am Untersuchungsverfahren beteiligten Konzessionären wird jedoch fortgeführt.

Die am 22. Mai 2013 eröffnete Untersuchung wegen möglicher Wettbewerbsabreden richtet sich gegen verschiedene Schweizer Konzessionäre von Konzernmarken der Volkswagen-Gruppe, nämlich VW, Audi, Škoda und Seat; dazu gehörte auch die AMAG. Gegenstand dieser Untersuchung bildet der Vorwurf der Festsetzung von Preisnachlässen und Ablieferungspauschalen im Einzelhandelsverkauf bei Neuwagen der fraglichen Marken.

Mit Verfügung vom 8. August 2014 hat die WEKO die einvernehmliche Regelung zwischen ihrem Sekretariat und der AMAG genehmigt und das Verfahren gegenüber dieser Partei abgeschlossen. In der einvernehmlichen Regelung verpflichtet sich die AMAG, Vereinbarungen über die Festsetzung von Preisnachlässen und Ablieferungspauschalen nicht anzuwenden und keine preisrelevanten Informationen mit ihren Konkurrenten auszutauschen. Da die AMAG gegen sich selber Anzeige erstattet hatte, entfiel die Verhängung einer Sanktion. 

Gegenüber den übrigen Parteien wird die Untersuchung jedoch im ordentlichen Verfahren fortgeführt.


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