‘Ndrangheta Ermittlungen in der Schweiz

Bern, 25.08.2014 - Die Bundesanwaltschaft (BA) führt seit mehreren Jahren eine Strafuntersuchung gegen mehrere Personen, die der Mitgliedschaft und Unterstützung der ‘Ndrangheta, einer kriminellen Organisation, verdächtigt werden. Das Verfahren wurde ursprünglich eröffnet aufgrund von Informationen der italienischen Anti-Mafia-Behörden.

Die schweizerischen Untersuchungen waren aufwändig. Unter anderem stammen die von den italienischen Behörden publizierten Video-Aufnahmen aus der Schweiz aus den Untersuchungen der BA.

Die BA arbeitet eng mit den italienischen Behörden zusammen. Dazu wurde eine gemeinsame Untersuchungsgruppe (squadra comune) ins Leben gerufen. Dieses Instrument erlaubt es, gestützt auf die einschlägigen Bestimmungen, die Ermittlungsergebnisse laufend auszutauschen. Auf diesem Weg gelangten die ersten Ergebnisse des schweizerischen Strafverfahrens in die Untersuchungen der italienischen Behörden, welche diese für ihre Ermittlungen (Verhaftungen) benützen dürfen.

Die italienischen Strafverfahren richten sich gegen die kriminellen Aktivitäten der mutmasslichen Mitglieder dieser ‘Ndrangheta-Gruppierung (Drogenhandel, Waffenhandel).

Im Nachgang zur Verhaftung haben die italienischen Anti-Mafia-Behörden aktuell Rechtshilfeersuchen an die Schweiz gestellt. Nähere Informationen dazu müssen über die italienischen Behörden eingeholt werden.

Die BA stellt fest, dass mutmassliche Mitglieder dieser ‘Ndrangheta-Gruppierung seit Jahren in der Schweiz leben und von hier aus schwergewichtig in Italien operieren.

Die Zusammenarbeit mit der BKP und mit den Strafverfolgungsbehörden der Kantone Thurgau und Zürich ist ausgezeichnet und hat es schlussendlich den italienischen Behörden erlaubt, die erwähnten Personen zu verhaften. Diese Zusammenarbeit ist zudem wichtig, um von den mutmasslichen ‘Ndrangheta-Mitgliedern in der Schweiz allenfalls begangene Delikte zu verfolgen.

Aufgrund der rechtlichen Ausgangslage in der Schweiz und der bisherigen Erkenntnisse der Strafuntersuchung der BA, wonach die hauptsächlichen konkreten kriminellen Aktivitäten in Italien vorgenommen worden sind, ist davon auszugehen, dass die italienischen Behörden aufgrund ihrer Erkenntnisse die Auslieferung der involvierten Personen beantragen werden.

 


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