Bundesrat setzt das revidierte Bauprodukterecht auf den 1. Oktober 2014 in Kraft

Bern, 27.08.2014 - Das Bauprodukterecht des Bundes wird an die neue europäische Bauprodukteverordnung angepasst. Nachdem im März 2014 das neue Bundesgesetz über Bauprodukte von den Eidgenössischen Räten verabschiedet worden war, hat der Bundesrat an seiner heutigen Sitzung die entsprechende Ausführungsverordnung gutgeheissen und beide Erlasse auf den 1. Oktober 2014 in Kraft gesetzt.

Das Bauprodukterecht des Bundes (Bauproduktegesetz und Bauprodukteverordnung) regelt das Inverkehrbringen von Bauprodukten und deren Bereitstellung auf dem Markt. Das bisherige Bauprodukterecht stammt aus dem Jahre 2001. Es bezog sich auf die europäische Bauprodukterichtlinie 89/106/EWG von 1988. Diese Richtlinie wurde am 1. Juli 2013 vollständig von der europäischen Bauprodukteverordnung Nr. 305/2011 (Construction Products Regulation, CPR) abgelöst. Mit der europäischen Neuregelung wurden eine Anpassung der schweizerischen Bauproduktegesetzgebung an die CPR und eine anschliessende Revision des Bauproduktekapitels im bilateralen Abkommen mit der EU über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA) notwendig.

Ziel der Totalrevision des Bauprodukterechts war es, die Vorteile des MRA für die Schweiz zu erhalten. Das MRA dient dem Abbau von technischen Handelshemmnissen. Es gewährleistet für die Schweizer Volkswirtschaft den grenzüberschreitenden Austausch von Bauprodukten «mit gleich langen Spiessen». Exporteurinnen und Exporteure erhalten den gleichberechtigten Zugang zum europäischen Binnenmarkt, weil Doppelprüfungen, Zusatzkosten, Verzögerungen und Wettbewerbsnachteile entfallen. Ausserdem eröffnet das MRA einen europaweiten Markt für Produktprüfungs- und Zertifizierungsdienstleistungen der schweizerischen Konformitätsbewertungsstellen. Schliesslich profitieren von der Marktöffnung durch das MRA auch die Verwenderinnen und Verwender von Bauprodukten infolge eines deutlich gewachsenen Produktangebots, einer schnelleren Markteinführung von Produkten und des entsprechenden Wettbewerbs in der Branche.

Das revidierte Bauprodukterecht soll Belastungen für die Wirtschaftsteilnehmer und Wirtschaftsteilnehmerinnen reduzieren, für mehr Transparenz, Rechtsklarheit und Rechtssicherheit sowie für Verfahrensvereinfachungen sorgen. Weiter soll das revidierte Recht die Marktüberwachung effektiver machen und effizient an die europäischen Anforderungen angleichen sowie zur Bauwerkssicherheit und Nachhaltigkeit einen wichtigen Beitrag leisten.

Am 21. März 2014 wurde das revidierte Bauproduktegesetz durch den Nationalrat und den Ständerat in der Schlussabstimmung definitiv verabschiedet. Mit der revidierten Bauprodukteverordnung präzisiert der Bundesrat die einzelnen Bestimmungen des Gesetzes und die dort vorgesehenen Delegationen. Gesetz und Verordnung bilden zusammen eine Einheit zur Übernahme der CPR in der Schweiz.

Im Zentrum der revidierten Bauproduktegesetzgebung stehen die Informationen zu den Leistungen eines Bauprodukts. Die Herstellerin erstellt neu eine Leistungserklärung, in der sie die Leistungen des Bauprodukts deklariert, also sagt, «was das Produkt kann», damit der Verwender und die Verwenderin wissen, für welche Zwecke das Produkt im Bauwerk eingesetzt werden kann. Mit der Leistungserklärung übernimmt die Herstellerin die Verantwortung für die Konformität des Bauprodukts mit der erklärten Produktleistung.


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