Bundesrat genehmigt Bericht zur Einhaltung der NFA-Prinzipien

Bern, 12.09.2014 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung einen Bericht über die Einhaltung der Grundsätze der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) verabschiedet. Insgesamt zieht der Bundesrat eine positive Bilanz, ortet jedoch gleichzeitig eine teilweise systeminhärente Zentralisierungstendenz. Der Bericht geht auf ein entsprechendes Postulat des Urner Ständerats Markus Stadler zurück.

Mit der Überweisung des Postulats 12.3412 „Überprüfung der Einhaltung der NFA-Prinzipien“ wurde der Bun­desrat beauftragt „aufzuzeigen, in welchen Gesetzesbestimmungen des Bundes seit der Volksabstimmung vom 28. November 2004 über die Verfassungsgrundsätze der NFA we­sentlich von diesen Aufgabenzuweisungsprinzipien zwischen Bund und Kantonen und ande­ren Organisationsprinzipien der Verfassung abgewichen wird.“

Die relevanten Verfassungsgrundsätze („NFA-Prinzipien“) sind:

–   das Subsidiaritätsprinzip: Es fordert, dass der Bund nur jene Aufgaben übernimmt, welche die Kraft der Kantone übersteigen oder einer einheitlichen Regelung durch den Bund bedürfen;

–   das Prinzip der fiskalischen Äquivalenz: Es verlangt, dass sich der Kreis der Nutzniesser mit jenem der Kosten- und Entscheidungsträger decken muss;

–   die Respektierung der Organisations- und Finanzautonomie der Kantone.

Nebst diesen im Rahmen der NFA eingeführten Verfassungsgrundsätzen ist auch das be­reits seit Jahrzehnten befolgte und seit dem Jahr 1999 ebenfalls in der Verfassung veran­kerte Prinzip des Vollzugsföderalismus zu beachten, gemäss welchem die Kantone das Bun­desrecht umsetzen – und dies in der Regel ohne Entschädigung seitens des Bundes.

Die Überprüfung ergab, dass die Kantone von den rund 120 einschlägigen Vorlagen auf Bundesebene  zwischen Ende 2004 und Ende 2013 sehr unterschiedlich betroffen wurden. Bei einem bedeutenden Anteil der Erlasse wurde die Aufgabenerfüllung durch Bund und Kantone gemäss dem Grundsatz des Vollzugsföderalismus geregelt; damit ist eine gewisse Zentralisierungstendenz festzustellen. Der Bundesrat beurteilt diesen Trend als teilweise systeminhärent.

Lediglich 14 Erlasse (12 % der einschlägigen Vorlagen) wiesen bedeutende finanzielle Auswirkungen auf Bund und/oder Kantone auf (mehr als 10 Millionen Franken). Die Aufgabenerfüllung durch Bund und Kantone wurde bei diesen Vorlagen nicht gemäss dem Grundsatz des Vollzugsföderalismus, sondern weitgehend nach den NFA-Prinzipien geregelt.

Die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips wie auch des Prinzips der fiskalischen Äquivalenz ist bei je vier Vorlagen mit bedeutenden finanziellen Auswirkungen bzw. sub­stanziellem Entscheidungsspielraum der Kantone fraglich. Dagegen wurde die Organisa­tions- und Finanzautonomie der Kantone bei Verfassungs- und Gesetzesvorlagen gene­rell gut respektiert. Bezüglich der Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips und des Prinzips der fiskalischen Äquivalenz ist allerdings zu berücksichtigen, dass diese Grundsätze einen verhältnismässig grossen Ermessensspielraum offen lassen. Über alles gesehen sind die NFA-Grundsätze sowohl bei der Erarbeitung von Vorlagen als auch bei deren parlamentarischen Beratung beachtet und respektiert worden.


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