Bundesrat verabschiedet Nachtrag II zum Voranschlag 2014

Bern, 19.09.2014 - Der Bundesrat hat heute den Nachtrag II zum Budget 2014 verabschiedet. Damit unterbreitet er dem Parlament 17 Nachtragskredite von insgesamt 201,9 Millionen Franken. Die Budgetaufstockungen führen im laufenden Jahr zu einer Erhöhung der budgetierten Ausgaben um 0,1 Prozent.

Ins Gewicht fallen insbesondere die Aufstockungen für die Übergangsmassnahmen im Zusammenhang mit der Beteiligung der Schweiz am europäischen Forschungsrahmen­programm Horizon 2020 (94,0 Mio.) sowie der Mehrbedarf für die Beiträge an die europäischen Satellitennavigationsprogramme Galileo und Egnos (29,1 Mio.):

  • Die Zustimmung zur Masseneinwanderungsinitiative am 9. Februar 2014 hatte den vorübergehenden Ausschluss der Schweiz von der europäischen Forschungsförderung (Horizon 2020) zur Folge. Seit dem 26. Februar 2014 und bis auf Weiteres können Forschende in der Schweiz beim European Research Council keine Gesuche mehr einreichen. Um eine Abwanderung der Forschenden zu vermeiden, wurde ein befristetes Förderinstrument geschaffen, welches die direkte Finanzierung von Forschenden in der Schweiz in Verbund- und Einzelprojekten von Horizon 2020 ermöglicht. Der Nachtragskredit wird vollumfänglich bei den Beiträgen an die «EU-Forschungspro­gramme» kompensiert.
  • Der jährliche Schweizer Beitrag für das Kooperationsabkommen über die europäischen Satellitennavigationsprogramme (GNSS-Programme) 2014-2020 berechnet sich nach den von der EU jährlich eingesetzten Mitteln und dem Verhältnis des Schweizer Bruttoinlandprodukts (BIP) zu demjenigen der EU. Sowohl der inzwischen von der EU festgelegte Mitteleinsatz für das Jahr 2014 wie auch das heutige BIP-Verhältnis fallen höher aus als budgetiert.

Im Eigenbereich des Bundes sind vor allem die zusätzlichen Mittel für die Beschaffung von Munition (10,0 Mio.) sowie für den Immobilienunterhalt der Armee (10,0 Mio.) zu erwähnen. Im Budgetbeschluss 2014 wurde dem VBS zugesichert, bei einem Nein zum Gripenfonds in diesem Jahr andere, bereits beschlossene Rüstungsgüter vorzeitig beschaffen zu dürfen. Zudem besteht ein Nachholbedarf bei den Instandhaltungs- und Sanierungsmassnahmen der armasuisse-Immobilien. Die beiden Nachtragskredite werden vollumfänglich kompensiert.

Bringt man von den Nachträgen die auf andern Budgetkrediten erbrachten Kompensationen (138 Mio.) in Abzug, resultieren effektive Mehrausgaben von 64 Millionen Franken. Diese Erhöhung entspricht 0,1 Prozent der mit dem Voranschlag 2014 bewilligten Ausgaben; sie liegt deutlich unter dem langjährigen Durchschnitt für den zweiten Nachtrag (2007-2013: 0,3 %).

Was sind Nachtragskredite?
Nachtragskredite ergänzen das Budget des laufenden Jahres mit unvermeidlichen Aufwendungen oder Investitionsausgaben und unterliegen der Genehmigung durch das Parlament. Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament die Nachtragskredite zweimal jährlich mit einer Botschaft. Die Behandlung in den eidgenössischen Räten erfolgt in der Sommersession (Nachtrag I, gemeinsam mit der Rechnung des Vorjahres) bzw. in der Wintersession (Nachtrag II, gemeinsam mit dem Budget für das folgende Jahr).


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