Leihmutterschaft: BJ zieht Urteil ans Bundesgericht weiter

Bern, 26.09.2014 - Das Bundesamt für Justiz (BJ) hat das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons St. Gallen, das zwei Männer als Väter eines in den USA von einer Leihmutter ausgetragenen Kindes anerkannt hatte, an das Bundesgericht weitergezogen. Die kalifornische Geburtsurkunde, welche die beiden Männer als Väter ausweist, sei nicht zu anerkennen, beantragt das BJ in seiner Beschwerde.

Im Zivilstandsregister sei nur jener der beiden in eingetragener Partnerschaft lebenden Männer einzutragen, welcher der Samenspender und damit der biologische Vater des Kindes ist. Um das in der Bundesverfassung verankerte Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung umfassend zu garantieren, seien zudem die Leihmutter und deren Ehemann, der zum Zeitpunkt der Geburt der rechtliche Vater des Kindes war, sowie der Hinweis auf die anonyme Eizellenspende einzutragen.


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