CO2-Verordnung: Der Bundesrat will Projekte im Inland erleichtern

Bern, 08.10.2014 - Am 8. Oktober 2014 hat der Bundesrat verschiedene technische Änderungen der Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen gutgeheissen. Mit diesen Änderungen soll die Durchführung von Projekten zur Emissionsverminderung im Inland erleichtert werden. Zudem wurden neue Bestimmungen hinzugefügt, die eine Lösung bieten für Unternehmen, die gegenwärtig auf dem inländischen Markt nicht genügend Emissionsrechte erwerben können. Diese Änderungen werden per 1. Dezember 2014 in Kraft gesetzt.

Die Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung) ist seit Januar 2013 in Kraft. Auf der Grundlage der ersten Erfahrungen wurde die Verordnung  nun präzisiert und  einige technische Anpassungen vorgenommen. Dies betrifft insbesondere folgende Bereiche: Bescheinigungen für Projekte und Programme zur Emissionsverminderung im Inland, Vorschriften über die CO2-Emissionen von erstmals in Verkehr gesetzten Personenwagen, Emissionshandelssystem (EHS) (siehe Kasten), Befreiung von der CO2-Abgabe für Unternehmen, die nicht am EHS teilnehmen, Technologiefonds für die Vergabe von Bürgschaften sowie das Schweizer Emissionshandelsregister. Diese Präzisierungen und Änderungen stiessen in der Anhörung bei den betroffenen Kreisen mehrheitlich auf Zustimmung.

Lösung für Unternehmen, die zur Teilnahme am Emissionshandelssystem (EHS) verpflichtet sind
 
Die CO2-Verordnung wurde um Bestimmungen für Härtefälle ergänzt. Diese bieten eine Lösung für Unternehmen, die zur Teilnahme am EHS verpflichtet sind (EHS-Unternehmen), die aber nicht genügend Emissionsrechte zu wirtschaftlich tragbaren Preisen erwerben können, weil das Emissionshandelssystem der Schweiz noch nicht mit demjenigen der Europäischen Union verknüpft ist.

Auf Antrag kann das Bundesamt für Umwelt (BAFU) einem Unternehmen die maximal anrechenbare Menge der ausländischen Emissionsminderungszertifikate erhöhen, wenn sich das betreffende Unternehmen dazu verpflichtet, im selben Umfang europäische Emissionsrechte zu erwerben. Im Falle einer Verknüpfung der beiden Emissionshandelssysteme werden die Zertifikate durch europäische Emissionsrechte ersetzt, und die Unternehmen können die Zertifikate auf dem internationalen Markt verkaufen. Sollten die beiden Systeme bis 2018 nicht miteinander verknüpft sein, können die Unternehmen die ausländischen Zertifikate verwenden und die europäischen Emissionsrechte auf dem europäischen Markt verkaufen.


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Andrea Burkhardt, Chefin der Abteilung Klima, BAFU, Tel. +41 58 462 64 94



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