PUBLICA senkt den technischen Zinssatz: Umsetzung in den Vorsorgewerken der dezentralen Bundesverwaltung

Bern, 08.10.2014 - Aufgrund der anhaltend tiefen Renditeerwartungen hat die Kassenkommission PUBLICA am 18. Dezember 2012 beschlossen, den technischen Zinssatz auf den 1. Januar 2015 zu senken. Um zu verhindern, dass die zukünftigen Renten sinken, haben die meisten paritätischen Organe der Vorsorgewerke der dezentralen Bundesverwaltung beschlossen, ab 1. Januar 2015 die individuellen Sparbeiträge zu erhöhen. Der Bundesrat hat die entsprechenden Änderungen der Vorsorgepläne an seiner heutigen Sitzung genehmigt.

PUBLICA bildet in ihren Berechnungen die zu erwartenden Erträge am Kapitalmarkt mit dem technischen Zinssatz ab. Es wird erwartet, dass die Erträge auch in Zukunft tief bleiben werden. Um das finanzielle Gleichgewicht von PUBLICA langfristig zu erhalten, muss der technische Zinssatz bei den offenen Vorsorgewerken von 3,5 auf 2,75 Prozent gesenkt werden.

Der technische Zinssatz bildet nebst der Lebenserwartung den Hauptbestandteil bei der Festlegung des Umwandlungssatzes. Dieser wiederum wird zur Berechnung der individuellen Rente benötigt. Sinkt der technische Zinssatz, sinkt auch der Umwandlungssatz und damit die zu erwartenden Renten der heute versicherten Personen.

Bisheriges Leistungsniveau erhalten

Kassenkommission und Bundesrat haben sich dafür ausgesprochen, das bisherige Leistungsniveau zu erhalten. Einerseits wurden dafür Rückstellungen gebildet, die per 1. Januar 2015 proportional auf die Altersguthaben der versicherten Personen verteilt werden, und andererseits werden die individuellen monatlichen Sparbeiträge erhöht. Die Arbeitgeber der dezentralen Verwaltungseinheiten übernehmen je nach ihren finanziellen Möglichkeiten einen mehr oder weniger grossen Anteil an der Sparbeitragserhöhung. Sie verwenden dafür grösstenteils Mittel, die bereits heute für die berufliche Vorsorge eingesetzt werden. Der übrigbleibende Teil der Erhöhung wird durch die versicherten Personen getragen.

Einen etwas anderen Weg geht das Vorsorgewerk Swissmedic, in dem es nicht in allen Alterskategorien den Erhalt der zukünftigen Leistungen anstrebt. Die Sparbeiträge von Versicherten ab dem 45. Altersjahr bleiben in der Summe gleich hoch, es verändert sich aber die Aufteilung zwischen den Beiträgen von Arbeitnehmenden und Arbeitgeber. Der Arbeitgeber übernimmt einen grösseren Anteil an den Sparbeiträgen, was dazu führt, dass die meisten beim Vorsorgewerk Swissmedic versicherten Personen ab 1. Juli 2015 weniger hohe Sparbeiträge bezahlen. Die Versicherten können jedoch je nach Präferenz die freien Mittel wieder im Vorsorgebereich einsetzen, sei es als freiwillige Sparbeiträge oder als Beiträge an die dritte Säule.

Weitere Informationen zur Senkung des technischen Zinssatzes finden Sie auf der Internetseite von PUBLICA (www.publica.ch).


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