Immaterielles Kulturerbe der UNESCO: acht Schweizer Traditionen vorgeschlagen

Bern, 22.10.2014 - Der Bundesrat hat eine Liste von Vorschlägen mit acht Schweizer Kandidaturen für die UNESCO-Listen des immateriellen Kulturerbes gutgeheissen. Der Umgang mit der Lawinengefahr, das Uhrmacherhandwerk, Schweizer Grafikdesign und Typografie, die Schweizer Alpsaison, der Jodel, die Historischen Prozessionen in Mendrisio, das Winzerfest in Vevey und die Basler Fasnacht werden nun schrittweise beim UNESCO-Komitee für das immaterielle Kulturerbe eingereicht. Die erste Kandidatur ist für 2015 geplant.

Die Schweiz hat das UNESCO-Übereinkommen von 2003 zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes im Jahr 2008 ratifiziert. In einem ersten Schritt wurde ein Bundesinventar zum immateriellen Kulturerbe erstellt. Diese «Liste der lebendigen Traditionen in der Schweiz» wurde 2012 veröffentlicht und umfasst 167 Traditionen. Auf der Grundlage dieses Inventars kann die Schweiz nun Kandidaturen für die UNESCO-Listen des immateriellen Kulturerbes einreichen. Darauf sind unter anderem traditionelle Tänze, Fasnachten, soziale Praktiken und handwerkliche Fertigkeiten vertreten.

Die Schweiz möchte der UNESCO acht Kandidaturen vorschlagen, die auch als Gruppe eine Aussagekraft haben. Die Auswahl umfasst geläufige, wie auch unerwartete Elemente. Ausgearbeitet wurde sie von einer Expertengruppe, bestehend aus neun Mitgliedern aus der ganzen Schweiz. Sie umfasst folgende Traditionen: den Umgang mit der Lawinengefahr, das Uhrmacherhandwerk, Schweizer Grafikdesign und Typografie, die Schweizer Alpsaison, den Jodel, die Historischen Prozessionen in Mendrisio, das Winzerfest in Vevey und die Basler Fasnacht. Mit dieser Auswahl vermittelt die Schweiz ein zeitgenössisches Verständnis von Traditionen und immateriellem Kulturerbe.

Die Schweizer Kandidaturen werden in enger Zusammenarbeit mit den betreffenden Traditionsträgerinnen und Traditionsträgern ausgearbeitet. Jeweils im März jeden Jahres kann ein Dossier bei der UNESCO eingereicht werden. Gegebenenfalls wird die vorgeschlagene Tradition im darauffolgenden Jahr in die Liste eingetragen. Grundsätzlich kann nur eine Kandidatur pro Jahr und Land eingereicht werden, der erste Termin für eine Schweizer Kandidatur ist im März 2015.

Mit dem Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes will die UNESCO ein Kulturerbe thematisieren und schützen, das weniger mit Bauten oder Räumen zusammenhängt, sondern in erster Linie mit der Zeit sowie mit gemeinschaftlichen Praktiken und gesellschaftlichen Interaktionen. Dieses Erbe umfasst lebendige Traditionen wie mündlich überlieferte Traditionen und Ausdrucksweisen, darstellende Künste, gesellschaftliche Praktiken, Rituale und Feste, Wissen und Praktiken im Umgang mit der Natur und dem Universum sowie Fachwissen über traditionelle Handwerkstechniken. Es widerspiegelt somit die kulturelle Vielfalt und zeugt von der menschlichen Kreativität.


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