Neues Berufsbildungsabkommen mit dem Fürstentum Liechtenstein

Bern, 30.10.2014 - Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann und die Liechtensteiner Regierungsrätin Aurelia Frick, zuständig für Äusseres, Bildung und Kultur, haben heute in Bern ein Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung von Abschlüssen der beruflichen Grundbildung unterzeichnet. Damit werden die etablierte Zusammenarbeit im Berufsbildungsbereich gestärkt und die berufliche Mobilität von Fachkräften unterstützt.

Die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein pflegen ausgezeichnete bilaterale Beziehungen. Im Bereich der Berufsbildung arbeiten die beiden Länder eng zusammen. Bis 2008 verlieh das Fürstentum Liechtenstein für die meisten Abschlüsse der beruflichen Grundbildung Fähigkeitszeugnisse (FZ) und Berufsatteste (BA) der Schweizerischen Eidgenossenschaft.

Am 1. August 2008 trat im Fürstentum Liechtenstein ein neues Berufsbildungsgesetz in Kraft. Dies hat zur Folge, dass nicht mehr eidgenössische sondern liechtensteinische Ausweise (FZ und BA) ausgestellt werden. Die Abschlüsse der beruflichen Grundbildung basieren jedoch nach wie vor auf denselben Bildungsinhalten wie in der Schweiz, da jeweils die massgeblichen Inhalte der schweizerischen Rechtsgrundlagen in liechtensteinisches Recht überführt werden.

Mit der Unterzeichnung des heutigen Abkommens in Bern wird nun sichergestellt, dass Fachkräfte beider Länder für den Zugang zum jeweiligen Arbeitsmarkt sowie für den Besuch der Bildungsgänge der höheren Berufsbildung keine zusätzlichen administrativen Hürden überwinden müssen. Somit bleibt die für die Wirtschaft notwendige Mobilität qualifizierter Arbeitskräfte erhalten.

Das Abkommen ist kohärent mit der internationalen Strategie der Schweiz im Bereich Bildung, Forschung und Innovation. Es stärkt die Kooperation zwischen den beiden Ländern sowie das Image der Schweizer Berufsbildung im Ausland.


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