Hohe Beteiligungen an den neuen Direktzahlungsprogrammen

Bern, 04.11.2014 - Die Bauernbetriebe haben sich rasch auf die Agrarpolitik 2014-2017 ausgerichtet. Die Teilnahme an den neuen Direktzahlungsprogrammen übertrifft die Erwartungen. Das zeigen die Berechnungen der Kantone zu den leistungsbezogenen Direktzahlungen für das Jahr 2014. Das restliche Budget der Direktzahlungen wird auf Übergangsbeiträge aufgeteilt. Das BLW hat den Faktor zur Berechnung dieser Beiträge für 2014 auf 0,4724 festgelegt.

Seit dem 1. Januar 2014 ist das neue Direktzahlungssystem der Agrarpolitik 14-17 in Kraft. Damit werden die Beiträge zielgerichteter für gesellschaftlich erwünschte Leistungen eingesetzt. Viele Bauernbetriebe haben sich rasch auf das neue Direktzahlungssystem ausgerichtet. Die Beteiligung bei den freiwilligen Programmen im Jahr 2014 ist insgesamt höher als erwartet. So werden voraussichtlich für die Produktionssystembeiträge 435 Mio. Fr. (+45 Mio. Fr. im Vergleich zur Schätzung), für die Biodiversität 358 Mio. Fr. (+51 Mio. Fr.) und für die Landschaftsqualität 72 Mio. Fr. (+37 Mio. Fr.) ausbezahlt. Insbesondere die neuen Direktzahlungsprogramme wie die Förderung der graslandbasierten Milch- und Fleischproduktion und der Biodiversität im Sömmerungsgebiet erfreuen sich grosser Beliebtheit. Das zeigt, dass das neue Direktzahlungssystem die gewünschte Wirkung entfaltet. Insgesamt werden für die leistungsbezogenen Direktzahlungen im laufenden Jahr knapp 2,5 Mia. Fr. (+100 Mio. Fr. bzw. +4%) ausgerichtet. Für das Sömmerungsgebiet steigen die Beiträge insgesamt um über 40% im Vergleich zum alten Direktzahlungssystem.

Für die Übergangsbeiträge stehen im Jahr 2014 316 Mio. Fr. zur Verfügung. Sie werden zur finanziellen Abfederung tieferer Beitragszahlungen infolge des Übergangs vom alten ins neue Direktzahlungssystem an die Landwirtschaftsbetriebe ausbezahlt. Die Kantone haben für jeden Betrieb die finanzielle Betroffenheit ermittelt (sogenannter Basiswert). Der Basiswert ist die Differenz zwischen den früheren allgemeinen Direktzahlungen (Flächen- und Tierbeiträge) und den neuen Versorgungs- und Kulturlandschaftsbeiträgen. Zur Bestimmung der Höhe der einzelbetrieblichen Übergangsbeiträge werden die Basiswerte mit einem Faktor multipliziert. Dieser Faktor entspricht dem Verhältnis der zur Verfügung stehenden Mittel (316 Mio. Fr.) und der Summe aller einzelbetrieblichen Basiswerte der Schweiz (669 Mio. Fr.), was für das Jahr 2014 einen Wert von 0,4724 ergibt. Der Faktor wird in den kommenden Jahren weniger stark sinken, weil die Beteiligung bei den freiwilligen Direktzahlungsprogrammen bereits sehr hoch ist.


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Simon Hasler, Bundesamt für Landwirtschaft BLW, Leiter Fachbereich Direktzahlungsgrundlagen, Tel. +41 58 463 02 91



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