Für Sozialhilfeleistungen an Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer ist ab 2015 das EDA zuständig

Bern, 05.11.2014 - Der Bundesrat hat heute eine Verordnung zur Verschiebung des Fachbereichs «Sozialhilfe für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer» vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) ins Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) verabschiedet. Die Integration wird per 1. Januar 2015 vollzogen. Sie erfolgt im Einklang mit dem neuen Bundesgesetz über Schweizer Personen und Institutionen im Ausland, das 2015 in Kraft treten wird. Das Auslandschweizergesetz sieht namentlich vor, dass das EDA die zentrale Anlaufstelle für Anliegen der Schweizer Personen und Institutionen im Ausland ist («Guichet unique»).

Schweizerinnen und Schweizer, die im Ausland Sozialhilfeleistungen beziehen oder im Ausland in eine finanzielle Notlage geraten, werden ab dem 1. Januar 2015 vom EDA betreut. Der Bundesrat bekräftigt mit diesem Entscheid seine Absicht, einen «Guichet unique» aufzubauen, wie ihn namentlich eine im März 2011 eingereichte und vom Bundesrat zur Annahme beantragten parlamentarische Motion vorschlug (11.3203, Koordinierte Arbeit der Verwaltung für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer). Die Konsularische Direktion des EDA wird die bisher vom Fachbereich «Sozialhilfe für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer» (SAS) im Bundesamt für Justiz (BJ) wahrgenommenen Aufgaben übernehmen. Die Schweizer Vertretungen arbeiten bereits heute eng mit dem BJ zusammen, um Schweizerinnen und Schweizer bei Notfällen im Ausland zu unterstützen.

Durch die administrative Verschiebung will der Bundesrat die Kohärenz der Leistungen des Bundes für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer sicherstellen. Das EDA betreibt im Übrigen eine Helpline, die an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr Fragen von Schweizerinnen und Schweizern beantwortet. Diese zentrale Anlaufstelle ist seit dem 1. Mai 2012 in Betrieb und entspricht im Hinblick auf mehr als 700 000 Schweizer Bürgerinnen und Bürgern, die ausserhalb der Landesgrenzen leben, und angesichts 16 Millionen Auslandreisen pro Jahr einem echten Bedürfnis.


Adresse für Rückfragen

Information EDA
+41 58 462 31 53
info@eda.admin.ch

Jean-Marc Crevoisier
Chef Information EDA
+41 (0)79 763 84 10


Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten
https://www.eda.admin.ch/eda/de/home.html

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-55097.html