Finanzausgleich: Bundesrat genehmigt definitive Ausgleichszahlungen für 2015

Bern, 05.11.2014 - 2015 wechselt der Kanton Tessin wieder zur Gruppe der ressourcenschwachen Kantone. Die stärkste Zunahme beim Ressourcenindex gegenüber 2014 verzeichnen die Kantone Zug und Schwyz, während die Abnahme in den Kantonen Graubünden und Basel-Stadt am deutlichsten ist. Das sind die wichtigsten Änderungen im Rahmen der Teilrevision der Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaV), die der Bundesrat an seiner heutigen Sitzung gutgeheissen hat. In dieser Verordnung werden namentlich die Ausgleichszahlungen für 2015 festgelegt. Die Revision wird am 1. Januar 2015 in Kraft treten.

Die Anpassungen für das Jahr 2015 erfolgen aufgrund der Entwicklungen des Ressourcenpotenzials für den Ressourcenausgleich bzw. der Teuerung für den Lastenausgleich. Der Bund und die ressourcenstarken Kantone stellen mit dem Ressourcenausgleich 2015 insgesamt 3,825 Milliarden zugunsten der ressourcenschwachen Kantone zur Verfügung. Im Rahmen des Lastenausgleichs erhalten die Kantone mit Sonderlasten 726 Millionen vom Bund. Der Härteausgleich beträgt rund 359 Millionen. Die Gesamtheit der Ausgleichszahlungen wird sich 2015 auf 4,910 Milliarden belaufen.

Ressourcenausgleich: Merkliche Zunahme der Ausgleichszahlungen

Die Ausgleichszahlungen an die ressourcenschwachen Kantone nehmen 2015 stark zu. Der vertikale Ressourcenausgleich (Beitrag des Bundes) beläuft sich auf 2,273 Milliarden (+ 2,4 %) und der horizontale Ressourcenausgleich (Beiträge der ressourcenstarken Kantone) auf 1,552 Milliarden (+ 2,9 %). Das Verhältnis zwischen dem horizontalen und dem vertikalen Ressourcenausgleich beträgt 68,3 %, gegenüber 67,9 % im Jahr 2014. Der Ressourcenausgleich 2015 richtet sich nach den Bemessungsjahren 2009, 2010 und 2011.

Die grösste Steigerung beim  Ressourcenindex weist der Kanton Zug auf (+ 17,6 Indexpunkte), was in erster Linie auf das ausgeprägte Wachstum der massgebenden Einkommen der natürlichen Personen zurückzuführen ist. Die zweitgrösste Indexsteigerung verzeichnet der Kanton Schwyz (+ 7 Indexpunkte). Bei den meisten Kantonen (15) ist der Ressourcenindex jedoch rückläufig. Den deutlichsten Rückgang weisen die Kantone Graubünden und Basel-Stadt auf (- 3 bzw. - 2,5 Indexpunkte). Das angestrebte Ziel einer Mindestausstattung von 85 % im Schweizer Durchschnitt wird 2015 klar erreicht. Der Index der ressourcenschwächsten Kantone, d.h. Uri und Jura, beläuft sich nach Ressourcenausgleich auf 86,8 beziehungsweise 86,9 Indexpunkte. Die Disparitäten, gemessen an der Spannweite zwischen dem ressourcenstärksten (Zug) und dem ressourcenschwächsten Kanton (Uri), nehmen 2015 gegenüber dem Vorjahr zu.

Stabilität des Lastenausgleichs

Der Beitrag des Bundes an den Lastenausgleich beträgt 2015 insgesamt 726 Millionen (je 363 Millionen für den geografisch-topografischen und 363 Millionen für den soziodemografischen Lastenausgleich). Betragsmässig bleibt er infolge des stabilen Preisniveaus gegenüber 2014 unverändert (0,0 % Teuerung im April 2014 gegenüber dem Vorjahresmonat).

Anhörung bei den Kantonen

Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren sprach sich am 26. September 2014 über die Ergebnisse der Anhörung aus. Sie nahm die Zahlengrundlagen des Finanzausgleichs 2015 zur Kenntnis und stellte keine Änderungsanträge.

Die Ausgleichsgefässe

Der Ressourcenausgleich bezweckt, auch die Kantone mit unterdurchschnittlichen eigenen Ressourcen, die so genannten ressourcenschwachen Kantone, mit genügend frei verfügbaren Finanzmitteln auszustatten. Er wird durch den Bund und die ressourcenstarken Kantone finanziert. Der Bund finanziert den vertikalen, die ressourcenstarken Kantone den horizontalen Ressourcenausgleich. Die Ressourcenstärke misst die steuerlich ausschöpfbare wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Kantone.

Die beiden Lastenausgleichsgefässe: Kantone, die durch ihre Bevölkerungsstruktur oder Zentrumsfunktion übermässig belastet sind, werden durch den soziodemografischen Lastenausgleich (SLA) entlastet. Kantone, die bedingt durch ihre Höhenlage, die Steilheit des Geländes oder aufgrund ihrer spezifischen Besiedlungsstruktur übermässig Lasten zu tragen haben, werden durch den geografisch-topografischen Lastenausgleich (GLA) entlastet. SLA und GLA werden vollständig durch den Bund finanziert.

Der Härteausgleich stellt sicher, dass kein ressourcenschwacher Kanton durch den Übergang zum neuen System des Finanzausgleichs finanziell schlechter gestellt wurde. Er ist auf maximal 28 Jahre befristet und wird ab 2016 jährlich um fünf Prozent abgebaut, sofern nicht vorher ein Kanton mit Anspruch auf Härteausgleich ressourcenstark wird. Der Härteausgleich wird vom Bund (zwei Drittel) und von den Kantonen (ein Drittel) finanziert.


Adresse für Rückfragen

Werner Weber, Leiter Sektion Finanzausgleich, Eidgenössische Finanzverwaltung EFV
Tel. 058 462 97 61, werner.weber@efv.admin.ch



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