Zweitwohnungen im Fokus der Raumentwicklung

Ittigen, 07.11.2014 - Seit der Annahme der Zweitwohnungsinitiative am 11. März 2012 wird kontrovers darüber diskutiert, wie die Vorgaben des Verfassungsartikels in Gesetz und Verordnung umgesetzt werden sollen. Das neue Heft «Forum Raumentwicklung» des Bundesamts für Raumentwicklung (ARE) widmet sich dem Thema und zeigt, welche Prognosen die Wissenschaft der Schweiz in Sachen Zweitwohnungen stellt, und dokumentiert, wie das Ausland mit dem Problem umgeht.

Neue Zweitwohnungen sind untersagt, sobald in einer Gemeinde der Zweitwohnungsanteil 20 Prozent übersteigt. Dies ist der Kern der vom Volk am 11. März 2012 gutgeheissenen Initiative «Schluss mit dem uferlosen Bau von Zweitwohnungen». Das Ziel, nicht immer noch mehr «kalte Betten» in den Tourismusregionen der Schweiz zuzulassen und damit die Landschaft als touristisches Gut zu zersiedeln, ist an sich unbestritten. Dennoch wird nach Möglichkeiten gesucht, in der Umsetzung des Volksbegehrens möglichst auf die betroffenen Gemeinden Rücksicht zu nehmen. Im neuen Heft des «Forums Raumentwicklung» geht das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) der Frage nach, welche Entwicklungen nach Annahme der Initiative im Bereich Zweitwohnungen zu erwarten sind und welche Optionen in der Ausgestaltung der entsprechenden Gesetze offen stehen.

Ein Beitrag zeigt, dass der neue Verfassungsartikel zwar im internationalen Vergleich besonders strenge Vorgaben macht, die Schweiz mit dem Anliegen einer Beschränkung des Zweitwohnungsbaus aber keineswegs allein steht. Auch die meisten unserer Nachbarländer sehen Instrumente vor, um das ungebremste Wachstum der «kalten Betten» in den Griff zu bekommen. Ob Frankreich, Deutschland, Österreich oder Italien – zumindest in den touristischen Regionen dieser Länder gibt es eine Sensibilität für die Zweitwohnungsfrage, und es bestehen Massnahmen, um den Auswüchsen Herr zu werden. Eine Wortmeldung aus Österreich zeigt, wie sich eine engagierte Gemeinde aktiv gegen ein Überhandnehmen von Zweitwohnungen zur Wehr setzt. Auch in der Schweiz waren sich viele Gemeinden schon vor dem Ja im März 2012 der Problematik bewusst. Drei Beispiele dokumentieren die Stimmungslage in besonders betroffenen Schweizer Tourismusstandorten.

Eine Diskussionsrunde geht der Frage nach, welche Folgen die Zweitwohnungsinitiative für den Schweizer Tourismus hat. Dass der Volksentscheid eine Zäsur darstellt, darüber sind sich die drei Gesprächspartner einig. Doch während Claudia Troncana, Gemeindepräsidentin von Silvaplana, auf eine Stärkung der Hotellerie setzt, ist Christoph Juen, CEO von hotelleriesuisse, skeptisch und weist darauf hin, dass viele Mitglieder des Branchenverbands der Schweizer Hotellerie auf die Umnutzung von Teilen ihrer Liegenschaften in Zweitwohnungen angewiesen seien. Heinrich Summermatter wiederum, Präsident der Allianz Zweitwohnungen Schweiz, verwahrt sich dagegen, dass seine Klientel mit Zusatzsteuern belastet wird. Denn als nicht stimmberechtigt könnten sich Zweitwohnungsbesitzende gegen solche fiskalische Massnahmen nicht wirkungsvoll wehren.

Die Reportage von einem Innerschweizer Campingplatz schliesslich zeigt die andere  «Zweitwohnung». Dauermieter richten sich auf dem Campingplatz häuslich ein und pflegen miteinander einen Umgang, wie er auch in vielen Feriendestinationen gang und gäbe ist.

Forum Raumentwicklung Nr. 2/14 «Zweitwohnungen – wie weiter? – Chancen und Risiken einer neuen Ausgangslage» kann schriftlich beim BBL, 3003 Bern zum Preis von Fr. 10.25 inkl. MwSt (Jahresabonnement: Fr. 30.70 inkl. MwSt) bestellt werden. Das Heft steht unter www.are.admin.ch auch im pdf-Format zur Verfügung. Abdruck einzelner Artikel mit Quellenangabe erwünscht.


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