Bundesrat prüft Einführung einer zentralen Adressdatenbank für die öffentliche Hand

Bern, 12.11.2014 - Der Bundesrat will keine Rechtsgrundlagen für einen automatischen Adressdatenaustausch zwischen der Post und den Einwohnerdiensten schaffen. Er wird jedoch die Einführung einer zentralen Adressdatenbank für die öffentliche Verwaltung prüfen, wie er in einem am Mittwoch veröffentlichten Bericht schreibt.

Der Bericht in Erfüllung des Postulats 12.3661 der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats ("Adressdatenaustausch zwischen Einwohnerregistern, Post und anderen Dateninhabern") kommt zum Schluss, dass ein automatischer Adressdatenaustausch mit der Post aus Gründen des Datenschutzes problematisch wäre. Zwar könnte die Post von einem Adressdatenaustausch profitieren. Als einzige Institution in der Schweiz würde sie eine aktuelle Adressdatenbank mit allen Schweizer Adressen besitzen. Dadurch könnte sie ihre Dienstleistungen noch effizienter erbringen. Ein Austausch von Adressdaten setzt jedoch die Verwendung der AHV-Nummer als eindeutige Kennung voraus. Damit würde das Risiko bestehen, dass auch die AHV-Nummern weitergegeben werden, was eine erhöhte Missbrauchsgefahr nach sich ziehen würde.

Hinzu kommt, dass den Einwohnerdiensten ein solcher Adressdatenaustausch kaum dienen würde, weil diese bereits über hervorragende Adressdaten verfügen. Der Bundesrat kommt daher zum Schluss, dass die Schaffung von Rechtsgrundlagen für einen automatischen Adressdatenaustausch nicht sinnvoll ist.

Zentrale Adressdatenbank für die öffentliche Verwaltung

Der Bericht hält jedoch fest, dass eine zentrale Adressdatenbank für die öffentlichen Verwaltungen von Bund, Kantonen und Gemeinden von grossem Nutzen wäre. Diese sind zur effizienten Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine eindeutige Identifikation der betroffenen Person und auf die Kenntnis ihres Wohnsitzes angewiesen. Auf Gemeinde- und Kantonsebene sind die entsprechenden Daten bereits grösstenteils vorhanden. Auf interkantonaler und auf eidgenössischer Ebene fehlen sie allerdings. Für viele Verwaltungsabläufe ergeben sich dadurch grosse Schwierigkeiten, beispielsweise bei der Erhebung des Militärpflichtersatzes oder der Krankenkassenprämien sowie bei der Durchführung von Betreibungsverfahren, wenn der Schuldner in einen anderen Kanton zieht. Diese Schwierigkeiten könnten vermieden und die Verwaltungsabläufe beträchtlich vereinfacht werden, wenn auf nationaler Ebene eine zuverlässige Adressdatenbank zur Verfügung stehen würde.

Verschiedene Lösungen denkbar

Eine zentrale Adressdatenbank könnte im Rahmen staatlicher Strukturen verwirklicht werden. Dabei sind gemäss dem Bericht verschiedene Lösungen denkbar. Sie könnte beispielsweise auf bestehenden kantonalen Plattformen wie der Gemeinderegistersysteme-Plattform GERES aufbauen. Möglich wären aber auch Lösungen, die auf Plattformen des Bundes wie der Bevölkerungsstatistik-Datenbank oder auf einer Erweiterung der UPI-Referenzdatenbank der Zentralen Ausgleichstelle aufbauen. Der Bundesrat hat das EJPD beauftragt, mögliche Lösungen vertieft zu prüfen und dabei insbesondere die Machbarkeit, die Datenschutzaspekte, die Kosten und die Auswirkungen genauer abzuklären.


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