Neue Grundlagen für die hochschulpolitische Koordination

Bern, 12.11.2014 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Inkraftsetzung des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes, der zugehörigen Verordnung sowie der Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Hochschulbereich beschlossen. Er definiert so die neue Hochschullandschaft Schweiz, die vom Bund und den Kantonen gemeinsam koordiniert wird.

Die neue Bildungsverfassung (Mai 2006) beauftragt den Bund und die Kantone, gemeinsam für die Koordination und die Gewährleistung der Qualitätssicherung im Hochschulbereich zu sorgen. Zur Erfüllung dieser Aufgaben sollen Bund und Kantone Verträge abschliessen und bestimmte Aufgaben an gemeinsame Organe übertragen. Zur Umsetzung dieses Auftrags sind neben dem Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG) ein Hochschulkonkordat der Kantone sowie eine Vereinbarung zwischen Bund und Kantonen über die Zusammenarbeit im Hochschulbereich (ZSAV-HS) notwendig.

Das HFKG wurde von den Eidgenössischen Räten bereits Ende September 2011 verabschiedet. Es regelt die Zuständigkeiten der gemeinsamen Organe und bestimmt die Grundsätze der Koordination für den gesamten schweizerischen Hochschulbereich. Zudem konkretisiert es die verfassungsrechtliche Pflicht des Bundes zur finanziellen Unterstützung der kantonalen Universitäten und Fachhochschulen.

Die Inkraftsetzung des HFKG erfolgt in zwei Etappen: Während die Bestimmungen betreffend die Organe und die Akkreditierung bereits Anfang 2015 zur Anwendung kommen sollen, gelten die neuen Finanzierungsbestimmungen erst ab 2017. Das heute geltende Universitätsförderungsgesetz sowie das Fachhochschulgesetz werden mit Inkrafttreten des HFKG aufgehoben. Die Verordnung zum HFKG (V-HFKG) enthält die Ausführungsbestimmungen, welche für die Teilinkraftsetzung des HFKG per 2015 notwendig sind.

Die ZSAV-HS verankert die im HFKG vorgesehenen Ziele des Bundes für die gemeinsame Koordination verbindlich als gemeinsame Ziele von Bund und Kantonen. Sie schafft die gemeinsamen Organe, d.h. die Schweizerische Hochschulkonferenz, die Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen sowie den Schweizerischen Akkreditierungsrat, und sie überträgt ihnen die jeweiligen Kompetenzen.

Der Bundesrat hat in enger Abstimmung mit den Kantonen beschlossen, dass am 1. Januar 2015 das HFKG, die V-HFKG sowie die ZSAV-HS (unter Vorbehalt der Unterzeichnung durch Bund und Kantone) in Kraft treten. Damit sind bundesseitig die Grundlagen für eine neue gemeinsame hochschulpolitische Koordination des Hochschulraums Schweiz gelegt.


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