EMRK – zentraler Baustein einer europäischen Grundwertegemeinschaft

(Letzte Änderung 19.11.2014)

Bern, 19.11.2014 - Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) bildet einen zentralen Baustein der europäischen Grundwertegemeinschaft. Dieses Bekenntnis zur Konvention schliesst nach Ansicht des Bundesrates nicht aus, die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) kritisch zu verfolgen und sich für Reformen stark zu machen. Eine Kündigung der Konvention ist jedoch keine Option, wie er in einem am Mittwoch veröffentlichten Bericht unterstreicht.

Aufgrund eines Postulats (13.4187 "40 Jahre EMRK-Beitritt der Schweiz: Erfahrungen und Perspektiven") hat der Bundesrat einen Bericht über Erfahrungen und Perspektiven anlässlich des 40-Jahr-Jubiläums des EMRK-Beitritts erstellt. Die EMRK hat in Europa den Rechtsstaat entscheidend gestärkt und ausgebaut, hält er fest. Sie ist Garant dafür, dass die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger gegenüber dem Staat geschützt sind, wodurch ihr fundamentale Bedeutung zukommt. In der Schweiz ist die Konvention zu einem Massstab für Parlamente und Gerichte in Bund und Kantonen geworden. Die Strassburger Praxis hat vor allem die Rechtsprechung des Bundesgerichts zu den Grundrechten mitgeprägt und den Grundrechtskatalog der geltenden Bundesverfassung beeinflusst. Nur etwa 1,6% aller Beschwerden gegen die Schweiz sind vom EGMR gutgeheissen worden. Dennoch haben gewisse Urteile Anpassungen in der Gesetzgebung von Bund und Kantonen notwendig gemacht; in anderen Fällen erfolgte eine Anpassung der Praxis der rechtsanwendenden Behörden.

Nicht alle Urteile  des EGMR wurden in der Schweiz - wie auch in anderen Vertragsstaaten der EMRK - mit Applaus aufgenommen. Allerdings kann sich die Einschätzung im Lauf der Jahre ändern: Ehemals kontroverse Urteile haben heute unbestrittenen rechtsstaatlichen Verbesserungen zum Durchbruch verholfen. Dennoch ist die Kritik an der Rechtsprechung des EGMR ernst zu nehmen, schreibt der Bundesrat. Eine konsequente und kohärente Anwendung des Subsidiaritätsprinzips erscheint ihm eine wichtige Zukunftsperspektive: Es ist Aufgabe der Vertragsstaaten, die EMRK innerstaatlich anzuwenden; in dem Umfang, wie die Vertragsstaaten ihrer Verpflichtung zur Umsetzung und Anwendung der Konvention nachkommen, kann der EGMR seine Kontrolle zurücknehmen.

Kündigung der EMRK ist keine Option

Eine Kündigung der EMRK ist für den Bundesrat keine Option. Auch wenn seiner Ansicht nach nicht alle Strassburger Urteile gleichermassen überzeugen können, bleibt die "Sicht von aussen" auch in Zukunft wichtig. Da der Gerichtshof nur in den wenigsten Fällen eine Verletzung der Konvention feststellt und da verschiedene Verurteilungen der Schweiz zu heute allgemein akzeptierten Änderungen in Gesetzgebung und Praxis geführt haben, plädiert der Bundesrat für einen "gelasseneren Umgang mit Strassburg". Mit einer Kündigung der EMRK würde sich die Schweiz zudem aussenpolitisch isolieren und dem System zum Schutz der Menschenrechte des Europarates erheblich schaden.

Weitere Reformen nötig

In den vergangenen Jahren wurden, unter massgeblicher Mitwirkung der Schweiz, wichtige Reformen des ursprünglichen EMRK-Kontrollsystems realisiert. Die Reformbemühungen müssen weitergehen; sie sollen langfristig das gute Funktionieren des Gerichtshofs und die Qualität seiner Rechtsprechung sichern. So unterschiedlich die Ursachen der Überlastung des Gerichtshofs sind, so unterschiedlich müssen auch die Massnahmen zu ihrer Behebung sein. Besonderes Augenmerk verdient nach Meinung des Bundesrates das Problem, dass der Gerichtshof nach wie vor mit zahlreichen Beschwerden befasst wird, die auf systemische Mängel in gewissen Mitgliedstaaten zurückzuführen sind. Teilweise geht es dabei um grobe Menschenrechtsverletzungen, immer aber um Mängel, die trotz einschlägiger Urteile des Gerichtshofs noch nicht behoben worden sind.

Die Konvention, die Rechtsprechung des Gerichtshofs und das Kontrollverfahren haben sich im Lauf der Jahrzehnte wesentlich weiterentwickelt. Die Zahl der Vertragsstaaten hat sich seit Inkrafttreten der Konvention mehr als vervierfacht und in noch in viel grösserem Umfang hat die Zahl der Beschwerden zugenommen. Was die laufenden Diskussionen über die langfristige Reform betrifft, begrüsst der Bundesrat das gewählte Konzept einer offenen Diskussion: Debattiert werden sollen nicht nur Verbesserungen des bestehenden Kontrollsystems, sondern auch neue Vorschläge, die dieses System grundlegend verändern könnten. Oberstes Ziel muss es in jedem Fall bleiben, den Menschenrechtsschutz in Europa zu stärken.


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