Mehrwertsteuer: Die Bestimmungen über die Saldosteuersätze werden angepasst

Bern, 20.11.2014 - Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat die Verordnung der ESTV über die Höhe der Saldosteuersätze nach Branchen und Tätigkeiten angepasst, die bei der Mehrwertsteuer zur Anwendung gelangen. Mit den Anpassungen werden Abgrenzungsschwierigkeiten behoben, die bei der Zuteilung der Branchen und Tätigkeiten zu den einzelnen Saldosteuersätzen aufgetreten sind.

Saldosteuersätze vereinfachen die Abrechnung mit der ESTV wesentlich, weil die Vorsteuern nicht ermittelt werden müssen. Die geschuldete Steuer wird bei dieser Abrechnungsmethode durch Multiplikation des Bruttoumsatzes, d.h. des Umsatzes einschliesslich Steuer, mit dem entsprechenden von der ESTV bewilligten Saldosteuersatz berechnet. In der Verordnung über die Höhe der Saldosteuersätze ist für jede Branche respektive Tätigkeit der anzuwendende Satz festgelegt.

Seit der letzten Änderung der Verordnung im Jahr 2011 hat sich gezeigt, dass einige Abgrenzungen zwischen Branchen und Tätigkeiten unklar sind. Mit den Änderungen erhalten einzelne Tätigkeiten im Anhang zur Verordnung einen anderen Saldosteuersatz. Einige Tätigkeiten werden neu eingefügt und andere klarer definiert. Vom 15. Juli bis 5. September 2014 führte die ESTV bei den betroffenen Branchenverbänden eine Konsultation durch. Die Änderung der Verordnung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.

Die finanziellen Folgen der Anpassung lassen sich nur grob abschätzen. Es ist nicht bekannt, welche Steuerpflichtigen nach der Änderung mit Saldosteuersätzen abrechnen und welche Umsätze sie erzielen werden. Wenn keine steuerpflichtigen Personen aufgrund der Änderungen zu einer anderen Abrechnungsmethode wechseln, wäre per Saldo mit Mehreinnahmen von rund 4 Millionen Franken zu rechnen.


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