Unausgewogene Aufteilung der öffentlichen Aufträge von Bund und Bundesbetrieben auf die Sprachregionen: WRK und BBL wollen Ungleichgewicht korrigieren

Bern, 26.11.2014 - Die Sprachregionen kommen bei den Zuschlägen für öffentliche Aufträge von Bund und Bundesbetrieben nachgewiesenermassen ungleich zum Zug. Die Westschweizer Kantone und das Tessin werden unterproportional berücksichtigt. Sie erhalten gemessen an ihrem kantonalen Anteil am nationalen BIP vergleichsweise sogar weit weniger Aufträge als ihnen zustehen würden. Die Westschweizer Regierungskonferenz (WRK) ist zusammen mit eidgenössischen Parlamentariern aus den betroffenen Kantonen beim Bundesrat in dieser Frage vorstellig geworden. Mit Erfolg, denn die für diese Fragen zuständige Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) sowie das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) sind daran, Korrekturmassnahmen umzusetzen. Die Verfahren sollen keinesfalls komplexer, sondern im Rahmen der Anwendung des Wettbewerbsprinzips effizienter und ausgewogener werden.

Aufgrund der gemeinsamen Interventionen von WRK und eidgenössischen Parlamentariern aus der Westschweiz Ende 2012 gab der Bundesrat eine umfassende Studie über die regionalen Ungleichheiten bei den öffentlichen Vergaben des Bundes in Auftrag. Das Verdikt der externen Beauftragten, das auf einer eingehenden Analyse fusst, fiel eindeutig aus: Die Situation ist problematisch. Trotz zahlreicher parlamentarischer Vorstösse und der Tatsache, dass die Medien in den diskriminierten Regionen sich der Frage regelmässig annehmen, blieb der Bund bisher relativ untätig und schuf keine Abhilfe. Nun wurden die Ursachen dieser Ungleichbehandlung ausdrücklich benannt.

Die Tatsache, dass Deutsch - ja sogar Schweizerdeutsch - in der Bundesverwaltung zur vorherrschenden Sprache geworden ist, stellt einen der Hauptfaktoren für eine gewisse Übergehung der anderen Kulturen dar. Umgekehrt ist im ganzen Land ein Nachlassen der Bereitschaft zum Erlernen der anderen Landessprachen festzustellen - sehr zum Nachteil des nationalen Zusammenhalts. Aus der Studie geht hervor, dass die Sprachbarriere nur einer von mehreren Faktoren der Untervertretung der lateinischen Schweiz bei den Vergaben des Bundes ist. Weitere Faktoren, unter anderem eine kulturell bedingt andere Wahrnehmung der Komplexität von Verfahren rund um die öffentlichen Ausschreibungen, ferner die hohe Konzentration an Bundesämtern in der Region Bern - Standorteffekt - liefern ebenfalls eine Erklärung für die diagnostizierte Verzerrung. Um Abhilfe zu schaffen, hat die BKB jüngst neue Empfehlungen zur Förderung der Mehrsprachigkeit im öffentlichen Beschaffungswesen verabschiedet (http://www.bbl.admin.ch/bkb/02617/02632/index.html?lang=de).

Das BBL hat gestützt auf die Ergebnisse dieser Analyse bereits Korrekturmassnahmen ergriffen. Insbesondere hat es ein Monitoring eingeführt, mit dessen Hilfe die Vertragsabschlüsse sowohl nach Art des Vergabeverfahrens, nach Anzahl und Herkunftskanton der Anbietenden sowie nach Standort des ausgewählten Lieferanten detailliert nachverfolgt werden können. Nach dem Willen des Bundesrats soll diese Massnahme ab 2015 greifen. Es besteht weder gesetzlicher Handlungsbedarf, noch soll einer Überreglementierung Vorschub geleistet werden. Die Vergabeverfahren sollen nicht komplizierter, sondern im Gegenteil effizienter und ausgewogener werden. Dem Entwurf einer interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (E-IVöB), der sich derzeit bei den Kantonen in der Vernehmlassung befindet, kommt in dieser Hinsicht eine zentrale Bedeutung zu, denn er bezweckt eine Vereinheitlichung der Praxis auf Bundes- und Kantonsebene. Der Entwurf für eine Revision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) wird im ersten Halbjahr 2015 in die Vernehmlassung gehen. Im revidierten Gesetz wird auch die Praxis der Bundesunternehmen geregelt sein. Ein Muss ist ferner die proaktive Information der Unternehmen in den Kantonen, um sie besser mit den Vergabeverfahren vertraut zu machen und allfällige kulturell bedingte Vorurteile zu überwinden.

Die WRK begrüsst die zügig eingeleiteten Massnahmen, die sie in den Westschweizer Kantonen bekanntmachen will. Darüber hinaus hat sie mit dem BBL vereinbart, den Fortschritt des Dossiers gemeinsam regelmässig zu verfolgen und sich über die Erwartungen aller involvierten Partner auszutauschen.


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Jonas Spirig, Kommunikation BBL,
Tel. 058 465 50 03, infodienst@bbl.admin.ch


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