Familienergänzende Kinderbetreuung: Details der Programmverlängerung geregelt

Bern, 28.11.2014 - Das Parlament hat am 26. September 2014 beschlossen, die Geltungsdauer des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung um weitere vier Jahre zu verlängern. Der Bundesrat hat heute die entsprechende Verordnungsänderung verabschiedet.

Die Verlängerung des Impulsprogramms tritt am 1. Februar 2015 in Kraft. Neue Gesuche um Finanzhilfen können von diesem Datum an beim Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) eingereicht werden. Institutionen, die zwischen dem 1. und dem 28. Februar 2015 ihr Angebot starten, können ihr Gesuch bis am 28. Februar 2015 stellen. Gesuche, die letztes Jahr wegen fehlender Mittel nicht behandelt werden konnten und auf eine Warteliste gesetzt wurden, werden vom 1. Februar 2015 an geprüft. Stichtag für die letztmögliche Eingabe von Gesuchen ist der 30. Juni 2018, die Verlängerung des Impulsprogramms gilt bis am 31. Januar 2019.

Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung ist seit dem 1. Februar 2003 in Kraft. Es war ursprünglich auf acht Jahre bis zum 31. Januar 2011 befristet. Es wurde vom Parlament im Oktober 2010 ein erstes Mal und im September 2014 ein zweites Mal um vier Jahre verlängert. Gleichzeitig hat es für die Dauer der Verlängerung bis 31. Januar 2019 einen neuen Verpflichtungskredit von 120 Millionen Franken bewilligt. Das Impulsprogramm fördert die Schaffung von neuen Betreuungsplätzen in Kindertagesstätten und schulergänzenden Einrichtungen, damit die Eltern Beruf und Familie besser vereinbaren können. Die Finanzhilfen werden während zwei bis drei Jahren ausgerichtet.


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Leiterin Ressort Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung
Tel. 058 464 07 41
Bundesamt für Sozialversicherungen BSV



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