Höchstzinssatz für Konsumkredite soll an tiefes Zinsniveau angepasst werden

Bern, 05.12.2014 - Der Bundesrat will den Höchstzinssatz für Konsumkredite von derzeit 15% auf 10% senken. Er hat am Freitag die Vernehmlassung für eine entsprechende Änderung der Verordnung zum Konsumkreditgesetz eröffnet. Weiter schlägt er vor, einen einfachen und klaren Berechnungsmechanismus für die Zukunft einzuführen und diesen in einer Verordnung zu verankern.

Der Maximalzins für Konsumkredite verhindert Missbräuche im Kreditwesen. Ergänzend zur staatlichen Preisüberwachung und den Regelungen gegen Übervorteilung und Wucher schützt er Konsumentinnen und Konsumenten vor einer Überschuldung. Zudem verringert er die Gefahr, dass Finanzinstitute aufgrund einer hohen Gewinnmarge vermehrt riskante Kredite vergeben.

Im Jahre 2003 hatte der Bundesrat den Höchstzinssatz für Konsumkredite auf 15% pro Jahr festgelegt. Das anhaltend tiefe Zinsniveau erfordert nun eine Anpassung. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll der Höchstzins von der Höhe der Refinanzierungskosten abhängig sein. Der Bundesrat schlägt deshalb einen Berechnungsmechanismus vor, der sich an den Kosten orientiert, welche die Finanzinstitute ihrerseits für das geborgte Geld bezahlen müssen. Der Höchstzinssatz setzt sich zusammen aus dem Dreimonatslibor, den jeweils die Nationalbank ermittelt, und einem Zuschlag von 10 Prozentpunkten, wobei der auf diese Weise berechnete Wert auf die nächstliegende ganze Zahl auf- oder abgerundet wird. Aktuell ergibt dies einen Höchstzins von 10 Prozent.

Dieser Mechanismus soll in Zukunft in der Verordnung zum Konsumkreditgesetz verankert sein. Neu ist zudem auch vorgesehen, dass der Bundesrat aufgrund dieses Berechnungsmechanismus den Höchstzins jährlich überprüft und gegebenenfalls anpasst.


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