Die Schweiz legt ihren ersten periodischen Bericht über das immaterielle Kulturerbe vor

Bern, 15.12.2014 - Der Bundesrat hat am 28. November 2014 den ersten periodischen Staatenbericht der Schweiz über die Bewahrung des immateriellen Kulturerbes in der Schweiz verabschiedet. Der Text wird heute an die UNESCO übergeben. Die Zwischenbilanz ist positiv.

Am 20. März 2008 hat die Schweiz das UNESCO-Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes ratifiziert. Die Vertragsstaaten verpflichteten sich damit, regelmässig einen periodischen Bericht zur Umsetzung des Übereinkommens zu erstellen. Diese Berichte informieren über die Massnahmen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes in den Vertragsstaaten, insbesondere in Bezug auf gesetzliche und reglementarische Bestimmungen. Ausserdem dienen sie dem Austausch von Erfahrungen und erfolgreichen Praktiken zwischen den Vertragsstaaten und dokumentieren den Stand der Umsetzung des Übereinkommens.

Der erste Bericht der Schweiz stellt eine konsequente Umsetzung des Übereinkommens auf nationaler und kantonaler Ebene fest. Die Bilanz der ersten sechs Jahre nach der Ratifizierung ist ermutigend. Dem Bericht liegt ausserdem ein von der Schweizerischen UNESCO-Kommission in Auftrag gegebener Anhang bei, der die Standpunkte der Zivilgesellschaft zu dieser Thematik wiedergibt.

Zu den Umsetzungsmassnahmen des Bundes gehörte auch die Erarbeitung einer Liste der lebendigen Traditionen in der Schweiz, die in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen erstellt wurde. Die darin erfassten 167 Traditionen sind auf einer fünfsprachigen Internetplattform mit Texten, Tonaufnahmen und Bildern dokumentiert: http://www.lebendige-traditionen.ch 

Um die Vermittlung von handwerklichem Fachwissen zu gewährleisten und zu verstärken, wurden spezifische Unterstützungsbeiträge vergeben, namentlich an das Kurszentrum des Schweizerischen Freilichtmuseums Ballenberg. Neben den Massnahmen des Bundes dokumentiert der periodische Bericht auch die zahlreichen Projekte der Kantone, wie das neue Gesetz des Kantons Waadt über das bewegliche und immaterielle Kulturerbe oder das gemeinsame Inventar der Kantone Aargau und Solothurn. Diese Beispiele illustrieren die grosse Beachtung, die dem Übereinkommen in der Schweiz zuteil geworden ist. 

Der erste periodische Bericht der Schweiz über die Umsetzung des Übereinkommens über die Bewahrung des immateriellen Kulturerbes ist auf folgender Internetseite einsehbar: http://www.bak.admin.ch/kulturerbe/04335/04341/05318/index.html?lang=de  

Mit dem Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes will die UNESCO ein Kulturerbe thematisieren und schützen, das weniger mit Bauten oder Räumen zusammenhängt, sondern in erster Linie mit der Zeit sowie mit gemeinschaftlichen Praktiken und gesellschaftlichen Interaktionen. Dieses Erbe umfasst lebendige Traditionen wie mündlich überlieferte Traditionen und Ausdrucksweisen, darstellende Künste, gesellschaftliche Praktiken, Rituale und Feste, Wissen und Praktiken im Umgang mit der Natur und dem Universum sowie Fachwissen über traditionelle Handwerkstechniken. Es widerspiegelt somit die kulturelle Vielfalt und zeugt von der menschlichen Kreativität. 

Der Bundesrat hat am 22. Oktober 2014 eine Liste von Vorschlägen mit acht Schweizer Kandidaturen für die UNESCO-Listen des immateriellen Kulturerbes gutgeheissen. Der Umgang mit der Lawinengefahr, das Uhrmacherhandwerk, Schweizer Grafikdesign und Typografie, die Schweizer Alpsaison, der Jodel, die Historischen Prozessionen in Mendrisio, das Winzerfest in Vevey und die Basler Fasnacht werden nun schrittweise beim UNESCO-Komitee für das immaterielle Kulturerbe eingereicht. Die erste Kandidatur ist für 2015 geplant.


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