Neue Ära im Hochschulbereich

Bern, 29.12.2014 - Am 1. Januar 2015 werden das Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz des Bundes (HFKG) und die Interkantonale Vereinbarung über den Schweizerischen Hochschulbereich (Hochschulkonkordat) in Kraft treten. Die Schweizerische Hochschulkonferenz unter der Leitung von Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann wird eine neue Form der hochschulpolitischen Koordination zwischen Bund und Kantonen lancieren.

Bund und Kantone haben die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen, um wie geplant am 26. Februar 2015 im Rahmen der konstituierenden Sitzung der Schweizerischen Hochschulkonferenz (SHK) die Vereinbarung über ihre Zusammenarbeit im Hochschulbereich zu unterzeichnen.

Die SHK ist ab dem kommenden Jahr das oberste hochschulpolitische Organ der Schweiz und tagt als Plenarversammlung oder als Hochschulrat. Der Plenarversammlung gehören alle Kantone an, welche das Hochschulkonkordat ratifiziert haben. Im Hochschulrat vertreten sind die zehn heutigen Universitätskantone sowie vier weitere Hochschulträgerkantone, welche von den Hochschulkonkordats-Kantonen bestimmt werden. In beiden Gremien erhalten zudem verschiedene Hochschulakteure und Interessenvertreter mit beratender Stimme Einsitz.

Der Departementsvorsteher des WBF, Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann, präsidiert die SHK. Die beiden Posten der Vizepräsidentinnen oder Vizepräsidenten werden im Februar durch kantonale Regierungsrätinnen oder Regierungsräte besetzt.


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Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
http://www.wbf.admin.ch

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