Bundesrat prüft Massnahmen, um Hilfe für die Opfer des Syrienkonflikts zu verstärken

Bern, 14.01.2015 - Der Bundesrat verfolgt die Situation der Flüchtlinge aus dem Syrienkonflikt mit Sorge. Ihm ist es wichtig, dass die Schweiz ihre Hilfe für die Opfer des Konflikts auf hohem Niveau weiterführt. Aus diesem Grund hat er das Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, Vorschläge auszuarbeiten, wie diese Unterstützung auf lange Sicht verstärkt werden kann.

Der seit nunmehr vier Jahren anhaltende Bürgerkrieg hat dazu geführt, dass in der Region rund 15,5 Millionen Menschen von Nothilfe abhängig sind, über 12 Millionen allein in Syrien selbst. Viele Menschen sind auf der Flucht, die Nachbarländer Syriens haben bereits 3,3 Millionen Flüchtlinge aufgenommen, beinahe 40 Prozent von ihnen sind Kinder unter 12 Jahren. Die Aufnahmekapazitäten der syrischen Nachbarstaaten erreichen ihre Grenzen. Die internationale Gemeinschaft ist weiterhin gefordert, einen Beitrag zum Schutz der Vertriebenen und zur Entlastung der Nachbarstaaten zu leisten.

Hilfe vor Ort
Angesichts dieser humanitären Katastrophe erachtet der Bundesrat die Hilfe vor Ort weiterhin als vordringliche Massnahme. Die Schweiz unterstützt bereits Hilfsprojekte und Programme in der Krisenregion mit dem Ziel, die Lage der vom Konflikt betroffenen Menschen zu verbessern.

Die humanitäre Hilfe der Schweiz richtet sich an die Menschen in Syrien wie auch an die Flüchtlinge in den Nachbarstaaten. Der Bundesrat hat seit 2011 rund 128 Millionen Franken für Hilfsmassnahmen vor Ort bewilligt. Mit diesem Beitrag unterstützt die Schweiz verschiedene internationale Organisationen und führt eigene Projekte durch.

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Hilfe für die Krisenregion auf diesem hohen Niveau wichtig ist und beibehalten oder gar verstärkt werden muss. Deshalb hat er das EDA beauftragt, bis Ende Februar 2015 zu prüfen, inwiefern die humanitäre Hilfe vor Ort durch eine Neuzuweisung der vorhandenen Mittel verstärkt werden kann.

Aufnahme von Flüchtlingen
Seit Ausbruch des Krieges 2011 sind rund 9000 schutzbedürftige syrische Staatsangehörige in die Schweiz eingereist. Im September 2013 hat der Bundesrat die Aufnahme von 500 besonders verletzlichen Flüchtlingen aus der Krisenregion im Rahmen eines Pilotprojektes beschlossen. Davon sind bis heute 168 Personen eingereist, in diesen Tagen wird eine weitere Gruppe von 25 Personen im Kanton Genf erwartet. Ebenfalls im September 2013 beschloss der Bundesrat die erleichterte Erteilung von Besucher-Visa für syrische Familienangehörige. Rund 4600 erleichterte Visa sind im Zuge dieser Massnahme ausgestellt worden.

Der Bundesrat hat nun das EJPD beauftragt zu prüfen, ob und unter welchen Bedingungen mehr Flüchtlinge, die sich in der Krisenregion aufhalten, in der Schweiz Schutz finden könnten. Der Bundesrat hatte vom Parlament einen entsprechenden Auftrag bekommen, welches ein Postulat der nationalrätlichen staatspolitischen Kommission (14.3290) angenommen hat. Das EJPD wird nun verschiedene Varianten eingehend prüfen. Dies soll in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen und nach Möglichkeit in Koordination mit weiteren europäischen Staaten geschehen.


Adresse für Rückfragen

Agnès Schenker, Informationsdienst EJPD, Tel. +41 58 462 40 05
Léa Wertheimer, Staatssekretariat für Migration, Tel. +41 58 465 93 90
Jean-Marc Crevoisier, Informationschef EDA, Tel. +41 58 462 30 21



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