Bundesrat konsultiert Kantone zur Umsetzung der Strategie Biodiversität Schweiz

Bern, 18.02.2015 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung das Aussprachepapier des UVEK zum Stand der Arbeiten am «Aktionsplan Strategie Biodiversität Schweiz» zur Kenntnis genommen und das weitere Vorgehen festgelegt. Der Aktionsplan soll dazu dienen, dem deutlichen Rückgang der biologischen Vielfalt und damit der Bedrohung unserer Lebensgrundlagen und unseres Wohlstands entgegenzuwirken. Um eine Einschätzung und eine Priorisierung vornehmen zu können, werden diejenigen Massnahmen, die die Kantone direkt betreffen, diesen vorgelegt. Zudem beabsichtigt der Bund, ab 2017 Sofortmassnahmen umzusetzen, sofern sich auch die Kantone daran beteiligen.

Sowohl in der Schweiz als auch weltweit nimmt die Biodiversität seit Jahrzehnten markant ab. Dieser Rückgang gefährdet die Stabilität der Ökosysteme, die uns mit sauberem Wasser, Nahrung und zahlreichen weiteren überlebenswichtigen und wirtschaftlich zentralen Leistungen und Ressourcen versorgen und zudem Schutz vor Naturkatastrophen bieten. Schwindet dieses Naturkapital weiter, fallen Leistungen der Natur für Wirtschaft und Wohlstand in der Schweiz aus, die nicht oder nur mit sehr teuren Massnahmen ersetzt werden können. Berechnungen auf europäischer Ebene gehen davon aus, dass den Ländern - wenn sie nicht handeln - Kosten in der Höhe von 4% des Bruttoinlandprodukts entstehen. Aus diesem Grund beschloss der Bundesrat 2012 die Strategie Biodiversität Schweiz (SBS), deren Ziel es ist, die biologische Vielfalt in der Schweiz langfristig zu erhalten und zu stärken.

Zur Umsetzung der zehn strategischen Ziele der SBS hat das Bundesamt für Umwelt (BAFU) in engem Austausch mit Kantonen, Gemeinden, Organisationen und Fachleuten Grundlagen für einen Aktionsplan erarbeitet. Die dabei skizzierten Massnahmen umfassen zum einen die Minderung schädlicher Nutzungen der Biodiversität, die Unterstützung gefährdeter Arten und die Sensibilisierung für die Biodiversität, umzusetzen bis 2025, zum anderen den Aufbau und den Unterhalt von Schutz- und Vernetzungsgebieten, umzusetzen bis 2040.

Der Bundesrat hat am 18. Februar 2015 diese Stossrichtung, die geplante zeitliche Etappierung und den geschätzten finanziellen Ressourcenbedarf des Bundes zur Kenntnis genommen. Die Kosten würden sich aus heutiger Sicht für die Vorbereitungsphase bis 2020 auf jährlich 79 Millionen Franken und für die Umsetzungsphase bis 2040 auf circa 210 Millionen Franken pro Jahr belaufen, sofern in diesem Zeitraum sämtliche den Kantonen vorgeschlagene Massnahmen realisiert würden. Da es sich bei der Biodiversität um eine Verbundaufgabe handelt, würden bei den Kantonen Mehrausgaben in der gleichen Grössenordnung anfallen.

Bevor der Bundesrat über die Massnahmen und die dafür notwendigen Mittel entscheidet, sollen sich daher die Kantone zu denjenigen Massnahmen des Aktionsplans äussern, von deren Umsetzung und Finanzierung sie betroffen sind. Dieser Prozess soll nicht nur über die Akzeptanz der einzelnen Massnahmen und ihre Priorisierung, sondern auch über die Bereitschaft der Kantone Aufschluss geben, sich im vorgeschlagenen finanziellen und zeitlichen Rahmen zu beteiligen. Gestützt auf die Rückmeldungen der Kantone wird das UVEK bis Frühjahr 2016 eine Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten, welche den konkreten Aktionsplan und die für die Umsetzung nötigen Ressourcen und Gesetzesanpassungen beinhaltet.

Zudem beabsichtigt der Bund, ab 2017 Sofortmassnahmen in der Höhe von 20 - 40 Millionen Franken pro Jahr umzusetzen, sofern auch die Kantone ihren Mitteleinsatz entsprechend erhöhen. Damit könnten unter anderem die grössten Vollzugsdefizite im Bereich Sanierung und Unterhalt bestehender Schutzgebiete rasch geschlossen werden.

Im Rahmen der Biodiversitätskonvention (Convention on Biological Diversity CBD) engagiert sich die Schweiz auch global gegen die Abnahme der Biodiversität. Um den internationalen Verpflichtungen nachzukommen, berücksichtigt der Aktionsplan Biodiversität die Ziele des strategischen Plans der CBD.


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Franziska Schwarz, Vizedirektorin Bundesamt für Umwelt, Tel. +41 58 462 63 78



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