Bundesrat lehnt Spekulations-Initiative ab

Bern, 18.02.2015 - Der Bundesrat hat am 18. Februar 2015 die Botschaft zur Volksinitiative „Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln“ verabschiedet. Er empfiehlt, die Initiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Der Bundesrat teilt das Anliegen der Initiative, die Nahrungsmittelversorgung der Bevölkerung in Entwicklungsländern zu verbessern und die Armut zu bekämpfen. Er erachtet den von der Initiative verfolgten Ansatz jedoch als nicht sachgemäss, bezweifelt die Wirksamkeit der vorgeschlagenen Massnahmen und befürchtet schädliche Nebenwirkungen für die Schweizer Volkswirtschaft.

Hintergrund der Initiative sind die starken Preisschwankungen bei vielen Agrargütern in den letzten Jahren. Diese führten in verschiedenen Entwicklungsländern zu Problemen bei der Ernährungslage. Die Volksinitiative „Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln" geht davon aus, dass diese Preisschwankungen massgeblich durch spekulative Geschäfte auf den mit den physischen Agrarmärkten verbundenen Finanzmärkten (sog. Warenterminmärkte) verursacht wurden. Die Initiative verlangt deshalb, dass der Handel mit gewissen Finanzinstrumenten, die sich auf Agrarrohstoffe oder Nahrungsmittel beziehen, in der Schweiz verboten wird. Die Initianten wollen damit die Ernährungssicherheit in Entwicklungsländern stärken sowie Armut und Hunger reduzieren.

Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass hohe Preise von Grundnahrungsmitteln für die Bevölkerung in Entwicklungsländern schwerwiegende Konsequenzen haben können. Dies insbesondere in Ländern, die stark auf den Import dieser Produkte angewiesen sind. Er ist jedoch aus verschiedenen Gründen der Ansicht, dass das von der Initiative verlangte Spekulationsverbot ungeeignet zur Lösung dieses Problems ist.

Zunächst weisen die verfügbaren Daten und Studien darauf hin, dass nicht die Spekulation sondern vielmehr andere Faktoren für die Preisanstiege bei Nahrungsmitteln in den vergangenen Jahren verantwortlich waren. Die wichtigsten Faktoren waren historisch tiefe Lagerbestände, ungünstige Wetterereignisse (Dürre, Frost) in wichtigen Anbaugebieten sowie die politischen Massnahmen verschiedener Export- bzw. Importländer (Ausfuhrbeschränkungen, Panikkäufe). Ein Spekulationsverbot könnte somit hohe Nahrungsmittelpreise nicht verhindern. Da die Spekulation auf diesen Märkten verschiedene nützliche und notwendige Funktionen erfüllt, ist eher zu befürchten, dass die Agrarmärkte aufgrund dieser Beschränkungen weniger gut funktionieren würden.

Zweitens haben Massnahmen, die nur in der Schweiz ergriffen werden, kaum einen Einfluss auf die Vorgänge an den internationalen Warenterminmärkten. Zum einen, da sich diese mehrheitlich im Ausland befinden. Zum andern können Unternehmen das Verbot umgehen, indem sie ins Ausland ziehen oder die vom Verbot betroffenen Geschäfte dorthin verlagern. Die vorgeschlagene Regelung könnte spekulative Geschäfte somit nicht wirksam begrenzen.

Schliesslich hätte ein Verbot Auswirkungen auf verschiedene Gruppen von Unternehmen in der Schweiz. Davon betroffen wären in erster Linie Banken, Unternehmen, die mit Agrarprodukten handeln, sowie industrielle Verarbeiter von solchen Produkten. Für diese Unternehmen hätte das Verbot zusätzliche Kosten und Einschränkungen in ihrer Geschäftstätigkeit zur Folge. Dies bedeutet einen Wettbewerbsnachteil gegenüber den ausländischen Konkurrenten; und dies eben ohne dass die Massnahme Wirkung entfalten könnte. Es ist daher zu befürchten, dass Unternehmen mit Verlagerungen oder einer Einstellung der entsprechenden Geschäfte in der Schweiz auf eine solche Regelung reagieren werden. Bei einer Annahme der Initiative wäre deshalb mit dem Verlust von Arbeitsplätzen, Wertschöpfung und Steuereinnahmen zu rechnen. Dazu trägt auch bei, dass die Annahme der Initiative die Unsicherheit über die Entwicklung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in der Schweiz weiter erhöhen würde und eine negative Signalwirkung für den ganzen Wirtschaftsstandort Schweiz hätte.

Der Bundesrat geht das Problem starker Preisausschläge bei international gehandelten Grundnahrungsmitteln bereits mit einer Kombination von Ansätzen an. Zum einen ist er bestrebt, die Funktionsweise der physischen Agrarmärkte zu verbessern. Er engagiert sich hierfür im Rahmen verschiedener internationaler Organisationen, wie beispielsweise in der Welthandelsorganisation (WTO) oder der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO). Zum andern setzt er sich sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene für gut funktionierende und transparente Warenterminmärkte ein. Schlussendlich engagiert sich der Bund im Rahmen der Schweizer Entwicklungs­zusammen­arbeit für eine nachhaltige Stärkung der Landwirtschaft in Entwicklungsländern sowie in der humanitären Nothilfe.

Aus diesen Gründen lehnt der Bundesrat die Initiative ohne Gegenvorschlag ab.


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