Standortförderung im Dienst von Innovation zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit

Bern, 18.02.2015 - Der Bundesrat hat am 18. Februar die Botschaft über die Standortförderung 2016–2019 verabschiedet. Mit ihren Instrumenten KMU-Politik, Tourismuspolitik, Regionalpolitik und Aussenwirtschaftsförderung leistet sie einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Innovation, höhere Produktivität sowie bessere Nutzung bestehender Potenziale (z.B. Infrastrukturen). Damit verfolgt sie das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit der KMU-geprägten Volkswirtschaft und ihrer Arbeitsplätze zu steigern. Die Notwendigkeit dafür hat sich bereits seit der Aufwertung des Frankens im Jahr 2011 gezeigt. Seit der Aufhebung des Euro-Mindestkurses zum Franken ist sie umso dringlicher geworden.

Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament sechs Finanzierungsbeschlüsse für verschiedene Instrumente der Standortförderung im Umfang von insgesamt 374,2 Millionen Franken. Zudem legt er das zweite Mehrjahresprogramm der Neuen Regionalpolitik 2016-2023 vor und beantragt dessen Finanzierung mittels Einlagen in den Fonds für Regionalentwicklung von 230 Millionen Franken über acht Jahre. Mit ihren auf den langfristigen Strukturwandel ausgerichteten Instrumenten leistet die Standortförderung  einen wichtigen Beitrag an die Anpassung der Wirtschaft an die veränderten Rahmenbedingungen nach dem Wegfall der Euro-Untergrenze.

Nachhaltiges Wachstum in den verschiedenen Wirtschaftsräumen im Fokus
Die Standortförderung 2016-2019 trägt dem gestiegenen Raum- und Ressourcenverbrauch Rechnung. Sie strebt ein Wirtschafts­wachstum an, das auf Innovation und höherer Produktivität beruht, die vorhandenen Potenziale (Infrastruktur, Arbeitskräfte, Netzwerke, usw.) besser nutzt, regionale Entwicklungs­perspektiven schafft und mit den Grundsätzen der nachhaltigen Entwicklung in Einklang steht. Die Standortförderung trägt dazu bei, auch im Rahmen der neuen Zuwanderungsbestimmungen Arbeitsplätze mit hoher Wertschöpfung zu schaffen und die strukturschwachen Räume zu stärken.

Schwerpunkte E-Government, Tourismus-Impulsprogramm und regionale Innovation
Die Standortförderung setzt 2016-2019 folgende Schwerpunkte: In der KMU-Politik soll das E-Government als effektives Instrument zur administrativen Entlastung vorangetrieben werden. Verfolgt wird der sukzessive Aufbau eines One-Stop-Shops, über den Unternehmen unterschiedliche Behördengänge auf eidgenössischer, kantonaler und kommunaler Ebene abwickeln können.

In der Tourismuspolitik steht die Umsetzung des Impuls­programms gemäss Tourismusbericht des Bundesrates vom 26. Juni 2013 an. Es hat zum Ziel, den aufgrund der Zweitwohnungsinitiative beschleunigten Strukturwandel verstärkt zu begleiten und zu unterstützen. Für die Regionalpolitik steht neben dem Tourismus-Impulsprogramm die Unterstützung von regionalen Innovations­systemen im Zentrum. Ziel ist, die horizontale und vertikale Abstimmung der Akteure in der Innovationsförderung zugunsten der KMU zu verbessern und regionale Innovationspotenziale besser auszuschöpfen. Die Aussenwirtschafts­förderung legt den Fokus auf eine stärkere Orientierung an wertschöpfungsintensiven Branchen, die Ausrichtung des Dienstleistungsangebots von Switzerland Global Enterprise auf branchen­spezifische Kundenbedürfnisse sowie eine konsequente Digitalisierung des Angebots.


Adresse für Rückfragen

Eric Jakob, Leiter Direktion für Standortförderung SECO
+41 58 462 21 40, eric.jakob@seco.admin.ch



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Der Bundesrat
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