Arbeitszeiterfassung: Vermittlungsvorschlag von Bundesrat Schneider-Ammann findet Unterstützung der Sozialpartner

Bern, 22.02.2015 - In den letzten Jahren hat sich die Diskrepanz zwischen Pflicht zur detaillierten Arbeitszeiterfassung und Realität des Arbeitsalltags vergrössert. Immer mehr Mitarbeitende arbeiten zeitlich und örtlich flexibel, was die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert. Seit 2009 versuchten Sozialpartner, SECO und das Parlament eine Anpassung der Arbeitszeiterfassung zu erreichen. Nun wurde ein Einigungsvorschlag von Bundesrat Schneider-Ammann von Sozialpartnern bereinigt; er wird unterstützt oder stösst nicht auf Opposition.

Um verbleibende Differenzen auszuräumen, fanden unter Vermittlung von Bundesrat Schneider-Ammann letzte Verhandlungen zwischen den Präsidenten von Schweizerischem Gewerkschaftsbund und Schweizerischem Arbeitgeberverband statt. Der von Bundesrat Schneider-Ammann eingebrachte Einigungsvorschlag wurde zuerst von den beiden Präsidenten bereinigt, und diese bezogen anschliessend die anderen Sozialpartner mit ein. Der Gewerbeverband stimmte dem Einigungsvorschlag zu, Travail Suisse äusserste sich zwar kritisch zum Verfahren, macht aber keine Opposition und empfiehlt der WAK-S den Vorschlag zur wohlwollenden Annahme.  

Die Einigung ergänzt die Verordnung 1 des Arbeitsgesetzes mit zwei Artikeln:

  • Erstens soll auf die Arbeitszeiterfassung verzichtet werden können bei Mitarbeitenden mit einem AHV-pflichtigen Lohn von über 120‘000 Fr. (inkl. Boni), welche über sehr grosse Arbeitszeitsouveränität verfügen. Zudem muss der Verzicht im Rahmen eines Branchen- oder Unternehmens-Gesamtarbeitsvertrags erfolgen.
  • Zweitens kann eine vereinfachte Arbeitszeiterfassung (notieren der täglichen Arbeitszeit) für Arbeitnehmende mit gewisser Zeitsouveränität durch eine Vereinbarung mit der Arbeitnehmerschaft erfolgen.

Das WBF will diese Verordnungsanpassung nach verkürzter Konsultation möglichst rasch - d.h. im dritten Quartal 2015 - in Kraft setzen. So wird für Unternehmen, Mitarbeitende und Vollzugsbehörden rasch Klarheit geschafft und die administrative Belastung abgebaut.   

Die Einigung entschärft eine seit Jahren blockierte Situation. Das ist angesichts der verschlechterten Wettbewerbsfähigkeit vieler Unternehmen und ihrer Arbeitsplätze nach dem Wegfall der Kursuntergrenze ein wichtiges Zeichen. Die zusätzliche Flexibilität fördert die Nutzung des inländischen Fachkräftepotentials. Die Sozialpartner stehen zur lösungsorientierten Sozialpartnerschaft, welche dank bestmöglichen Standortbedingungen Arbeitsplätze in der Schweiz sichert und so den zentralen Standortvorteil des flexiblen Arbeitsmarkts verbessert. 


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