Preisbekanntgabe im Ticketverkauf

Bern, 24.02.2015 - Das Seco hat seit letztem Sommer mit unterschiedlichen Schweizer Ticketing-Unternehmen Gespräche geführt und diese nun erfolgreich abgeschlossen. Die Ticketing-Unternehmen sollten bis Mitte März 2015 ihre Preisbekanntgabe-Praktiken so angepasst haben, dass allfällige Service- und Zahlungsgebühren in den Ticketpreis eingeschlossen sind.

Das SECO hat seit Frühsommer 2014 verschiedene Ticketing-Unternehmen darauf hingewiesen, dass beim Verkauf von Tickets in vielen Fällen Gebühren oder Zuschläge zusätzlich in Rechnung gestellt werden, die für die Konsumentinnen und Konsumenten obligatorisch sind (so etwa print@home Gebühren, Bearbeitungsgebühren, Gebühren für die Bezahlung). Betroffen sind in erster Linie Tickets für kulturelle und sportliche Veranstaltungen.

Der Nichteinschluss solcher Gebühren in den Gesamtpreis kann die Preisbekanntgabeverordnung (PBV) verletzen, welche die Bekanntgabe des Gesamtpreises verlangt. Gesamtpreis bedeutet, dass der angezeigte Preis überwälzte öffentliche Abgaben, Urheberrechtsgebühren, vorgezogene Entsorgungsbeiträge sowie weitere nicht frei wählbare Zuschläge jeglicher Art enthalten muss. Aus diesem Grundsatz folgt, dass der den Konsumentinnen und Konsumenten kommunizierte Preis den Bezug von Tickets zumindest über einen häufig genutzten Vertriebskanal sowie eine handelsübliche Zahlungsoption abdecken muss.

Die Intervention des SECO hat Gespräche mit verschiedenen Ticketanbietern zur Folge gehabt. Diese Gespräche sind nun abgeschlossen. Bis Mitte März 2015 sollten die Ticketing-Unternehmen ihre Anpassungen, insbesondere im Rahmen ihrer Internetauftritte, soweit angepasst haben, dass sie PBV-konform sind. Allfällige Service- und Zahlungsgebühren müssen dannzumal, soweit sie nicht frei wählbar sind, in den Gesamtpreis eingeschlossen sein.


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