Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes

Bern, 25.02.2015 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Botschaft zu einer Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) zuhanden des Parlaments verabschiedet. Die Teilrevision umfasst verschiedene Änderungen, namentlich in den Bereichen Steuerpflicht, Steuersätze und -ausnahmen, Verfahren und Datenschutz. Für den Bundesrat zentral ist die Beseitigung mehrwertsteuerbedingter Wettbewerbsnachteile von inländischen Unternehmen gegenüber ihren ausländischen Konkurrenten. Vorgängig hat der Bundesrat zudem vom Ergebnisbericht zur Vernehmlassung über die MWSTG-Teilrevision Kenntnis genommen.

Die Teilrevision des MWSTG bringt für die Mehrzahl der inländischen Unternehmen steuerlich keine wesentlichen Änderungen. Der Bundesrat will die Situation der inländischen Unternehmen indirekt verbessern, indem er hauptsächlich zwei Massnahmen zur Reduktion mehrwertsteuerbedingter Wettbewerbsnachteile ergreift.

Erstens sollen künftig alle Unternehmen obligatorisch mehrwertsteuerpflichtig werden, wenn sie im In- und Ausland mindestens 100‘000 Franken Umsatz erzielen. Nach geltendem Recht ist nur der im Inland erzielte Umsatz massgebend, weshalb ausländische Unternehmen in der Schweiz einen Umsatz von bis zu 100‘000 Franken erzielen können, ohne MWST abliefern zu müssen. Deshalb erleiden inländische gegenüber ausländischen Firmen einen mehrwertsteuerbedingten Wettbewerbsnachteil. Ausländische Unternehmen werden neu steuerpflichtig ab dem ersten Franken Umsatz in der Schweiz.

Zweitens werden umsatzstarke ausländische Online-Händler durch die Neuregelung für gewisse Sendungen im Inland obligatorisch steuerpflichtig: Zwar sind Sendungen, bei denen ein Steuerbetrag von weniger als 5 Franken anfallen würde, bei der Einfuhr wie bisher steuerfrei. Jedoch müssen Unternehmen, die mit solchen Sendungen mehr als 100‘000 Franken Umsatz pro Jahr erzielen, künftig diese Sendungen der Schweizer Kundschaft mit der Schweizer Mehrwertsteuer in Rechnung stellen.

Reduzierter Satz für elektronische Zeitungen und Zeitschriften

Neu sollen kostenpflichtige Online-Ausgaben von Zeitungen und Zeitschriften zum reduzierten Satz besteuert werden, wie dies heute bereits bei den gedruckten Ausgaben der Fall ist. Damit werden Zeitungen und Zeitschriften unabhängig des Mediums steuerlich gleich behandelt. 

Präzisierungen in unterschiedlichen Bereichen

Der Abzug fiktiver Vorsteuern wird für Kunstgegenstände, Antiquitäten und Sammlungsstücke durch eine dem neuen Gesetz angepasste Margenbesteuerung ersetzt. Diese verhindert eine Unterbesteuerung durch den Abzug fiktiver Vorsteuern für Gegenstände, die bei ihrem Eintritt in den Markt nicht mit der Mehrwertsteuer belastet waren.

Die Steuerpflicht von Gemeinwesen wird vereinfacht und die Zusammenarbeit von Gemeinwesen wird steuerlich entlastet. Hingegen soll die Steuerausnahme für Parkplätze im Gemeingebrauch aufgehoben werden.

Mit der Teilrevision werden Leistungen von Einrichtungen der Sozialversicherung im Rahmen von gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben zur Prävention von der Steuer ausgenommen. Damit wird die Gleichbehandlung aller Sozialversicherungsträger gewährleistet und die Zusammenarbeit von Sozialversicherungen erleichtert.

Wie vom Parlament verlangt, wird eine neue Steuerausnahme vorgelegt für Leistungen, die im Rahmen des statutarischen Zwecks einer Organisation den Gönnerinnen und Gönnern als Gegenleistung für den Gönnerbeitrag in Aussicht gestellt werden.

Nach aktuellen Berechnungen belaufen sich die jährlichen Mehreinnahmen durch die Vorlage insgesamt auf rund 68 Millionen Franken. Die grössten finanziellen Auswirkungen hat dabei die Neuregelung der Steuerpflicht ausländischer Unternehmen mit Mehreinnahmen von 40 Millionen Franken. Rund 30 Millionen Franken Mehreinnahmen entfallen zudem auf die Margenbesteuerung für Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten.

Die Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes und Motion der WAK-N

Am 1. Januar 2010 trat das total revidierte Mehrwertsteuergesetz in Kraft. In der Praxis hat sich gezeigt, dass einige Regelungen anpassungsbedürftig sind. Der Bundesrat nahm diese Punkte am 30. Januar 2013 in die vom Nationalrat verlangte Zusatzbotschaft zur Vereinfachung der Mehrwertsteuer (Vorlage Zwei-Satz-Modell) auf. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) trat auf diese Vorlage jedoch nicht ein und beauftragte den Bundesrat am 23. April 2013 mit einer Motion (13.3362), dem Parlament Vorschläge zu einer Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes zu unterbreiten. Darin sollen auch Änderungs- und Ergänzungsvorschläge des Mehrwertsteuer-Konsultativgremiums berücksichtigt werden: Um mehrwertsteuerbedingte Wettbewerbsverzerrungen in den Grenzregionen weiter zu reduzieren, schlägt das Gremium das Abstellen auf die im In- und Ausland erzielten Umsatze für die obligatorische Steuerpflicht vor.


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