Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Teilrevision des Mineralölsteuergesetzes

Bern, 06.03.2015 - Der Bundesrat hat heute die Botschaft zur Teilrevision des Mineralölsteuergesetzes zuhanden des Parlaments verabschiedet. Die Anpassungen betreffen einerseits die teilweise Befreiung der Treibstoffe für Pistenfahrzeuge von der Mineralölsteuer und anderseits eine Kompetenzdelegation an die Steuerbehörde für gewisse Steuerbefreiungen.

Mit der vom Parlament überwiesenen Motion von Ständerat Isidor Baumann (12.4203) wurde der Bundesrat beauftragt, eine Änderung des Mineralölsteuergesetzes vorzuschlagen. Dies, um Pistenfahrzeuge teilweise von der Mineralölsteuer zu befreien. Rückerstattungsberechtigt sollen Verbraucher von Treibstoffen sein, die mit Schneeraupen ausgerüstete Pistenfahrzeuge, Motorschlitten und Quads zur Präparierung von Skipisten, Loipen, Schlittelbahnen und Winterwanderwegen einsetzen. In den Grundzügen lehnt sich das neue Verfahren an bestehende Rückerstattungsverfahren im Mineralölsteuerbereich an. Der Gesetzesentwurf sieht zudem vor, dass die Rückerstattung für Diesel-Fahrzeuge differenziert vorgenommen werden soll. Für schadstoffarme Fahrzeuge soll eine höhere Rückerstattung geltend gemacht werden können.

Weiter beantragt der Bundesrat, das Verfahren der Steuerbefreiungen für Lieferungen von Treib- und Brennstoffen im Rahmen der diplomatischen und konsularischen Beziehungen an die Steuerbehörde zu delegieren. Bei der Anpassung vom 23. Oktober 2013 der Mineralölsteuerverordnung wurde festgestellt, dass im Mineralölsteuergesetz eine Bestimmung fehlt, mit der die Steuerbehörde die Kompetenz erhält, das Verfahren zu regeln. Die entsprechende Grundlage soll im Rahmen dieser Vorlage geschaffen werden. Die Ergänzung ändert an den bisher gewährten Steuerbefreiungen nichts.


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Peter Sägesser, Stv. Sektionschef, Eidgenössische Zollverwaltung EZV
Tel. 058 462 67 64, peter.saegesser@ezv.admin.ch (Steuerbefreiung für Pistenfahrzeuge)

Reto Stroh, Fachspezialist, Eidgenössische Zollverwaltung EZV
Tel. 058 464 86 61, reto.stroh@ezv.admin.ch (Kompetenzdelegation)



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