Bundesrat bestimmt Eckwerte für die Botschaft zur Unternehmenssteuerreform III

Bern, 02.04.2015 - Der Bundesrat hat an seiner gestrigen Sitzung Kenntnis genommen vom Vernehmlassungsergebnis zur Unternehmenssteuerreform III. Die Stossrichtung der Vorlage, die Stärkung des Wirtschaftstandortes Schweiz, ist auf breite Zustimmung gestossen. Gestützt auf das Ergebnis der Vernehmlassung hat der Bundesrat aber verschiedene Anpassungen vorgenommen. Er hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, bis im Juni 2015 eine Botschaft an das Parlament auszuarbeiten.

Die attraktiven steuerlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen haben in den vergangenen Jahren wesentlich zum Wohlstand der Schweiz beigetragen. Die hier ansässigen Firmen schaffen Arbeitsplätze, tätigen Investitionen und sorgen für ein hohes Steueraufkommen.

Aufgrund der internationalen Entwicklungen, namentlich in der OECD, zeichnet sich ab, dass gewisse geltende Regelungen nicht mehr im Einklang mit internationalen Standards sind. Die schwindende Akzeptanz vermindert die Rechts- und Planungssicherheit für die Unternehmen.

Die Reform der Unternehmensbesteuerung soll die internationale Akzeptanz des Unternehmensstandorts Schweiz festigen und die rechtlichen Rahmenbedingungen sichern. Weitere Massnahmen sollen die Systematik und Ausgewogenheit des Unternehmenssteuerrechts verbessern. So stellt die Reform sicher, dass die Unternehmen auch in Zukunft einen wesentlichen Beitrag an die Finanzierung der Aufgaben von Bund, Kantonen und Gemeinden leisten werden.

Steuerpolitische Massnahmen

Der Bundesrat schlägt die Abschaffung von bestehenden Regelungen vor, die nicht mehr im Einklang mit internationalen Standards stehen. Dazu gehören insbesondere die kantonalen Steuerstatus für Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften. Diese Anpassungen werden von der klaren Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden unterstützt.

Auf breite Zustimmung stösst die Einführung einer Lizenzbox auf kantonaler Ebene. Im Hinblick auf die Botschaft wird dieses Instrument noch Anpassungen erfahren, die den jüngsten internationalen Entwicklungen Rechnung tragen. Aufgrund entsprechender Forderungen aus der Vernehmlassung sollen die Kantone zusätzlich auch die Möglichkeit erhalten, Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen mittels eines erhöhten Abzugs zu berücksichtigen. Zudem wird das EFD prüfen, ob eine sogenannte Tonnage Tax einzuführen ist.

Die Vernehmlassungsteilnehmenden beurteilen die Einführung einer zinsbereinigten Gewinnsteuer kontrovers, insbesondere hat sich eine klare Mehrheit der Kantone dagegen ausgesprochen. Der Bundesrat verzichtet daher auf diese Massnahme. Weitgehend unbestritten geblieben ist demgegenüber die Möglichkeit für die Kantone, bei der Kapitalsteuer gezielte Erleichterungen einzuführen.

Der Bundesrat will weiterhin im Zuge der Reform auch die Systematik des Steuerrechts stärken. Dazu gehören die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital sowie eine umfassende Regelung zur Aufdeckung stiller Reserven. Hingegen wird der Bundesrat die vorgeschlagenen Änderungen beim Beteiligungsabzug sowie bei der Verlustverrechnung nicht mehr weiterverfolgen.

Die Reform zielt auch auf eine ausgewogenere Besteuerung der Beteiligungsinhaber ab. Dazu soll die Entlastung bei der Teilbesteuerung von Dividenden für Bund und Kantone vereinheitlicht und auf 30% begrenzt werden. Die Mindestbeteiligungsquote von 10% bleibt bestehen. Hingegen verzichtet der Bundesrat angesichts des klaren Vernehmlassungsergebnisses darauf, eine Besteuerung von Kapitalgewinnen vorzuschlagen.

Finanzpolitische Massnahmen

Auf deutliche Zustimmung stösst auch der Vorschlag, dass der Bund den Kantonen finanzpolitischen Spielraum verschafft, damit sie bei Bedarf ergänzend zu den neuen Regelungen die allgemeine Gewinnsteuerbelastung senken können. Die Kosten sollen je zur Hälfte von Bund und Kantonen getragen werden. Der Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer soll von heute 17% auf 20,5% erhöht werden.

Die vom Bundesrat vorgeschlagene Anpassung des Finanzausgleichs an die neuen steuerpolitischen Rahmenbedingungen wird mehrheitlich unterstützt. Die verminderte steuerlichen Ausschöpfbarkeit von Gewinnen soll mit neuen Gewichtungsfaktoren berücksichtigt werden.

Gemäss den vom Bundesrat festgelegten Eckwerten betragen die quantifizierbaren statischen finanziellen Auswirkungen der Reform auf den Bundeshaushalt 1,1 Milliarden pro Jahr. Den Mehrbelastungen von 1,2 Milliarden stehen Mehreinnahmen aus der Anpassung bei der Dividenden-Teilbesteuerung von rund 0,1 Milliarden gegenüber. In diesen Zahlen nicht berücksichtigt sind dynamische Effekte, namentlich aus der Zu- oder Abwanderung von Unternehmen oder Unternehmensfunktionen. Die vom Bundesrat im Februar beschlossenen Massnahmen zur Bereinigung des Finanzplans stellen sicher, dass die verbleibende Belastung trotz der eingetrübten finanzpolitischen Perspektiven ohne kurzfristige Einschnitte auf der Ausgabenseite aufgefangen werden können.

Weiteres Vorgehen

Das EFD wird bis Juni 2015 eine Botschaft ausarbeiten. Nach deren Verabschiedung ist die Vorlage bereit für die parlamentarische Beratung. Auch bei den weiteren Arbeiten wird der Fortgang der internationalen Entwicklungen zu berücksichtigen sein.


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Steuerpolitik:
Fabian Baumer, Leiter Hauptabteilung Steuerpolitik, Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
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Finanzpolitik:
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Tel. +41 58 465 16 06, philipp.rohr@efv.admin.ch

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