Bund und Kantone lehnen die Einführung einer nationalen Erbschafts- und Schenkungssteuer ab

Bern, 21.04.2015 - Der Bundesrat und die Kantone lehnen die Volksinitiative «Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)» ab. Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf und Regierungsrat Peter Hegglin, Präsident der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK), haben heute die Gründe dargelegt. Die Kantone müssten Einschränkungen in ihrer Finanzhoheit hinnehmen und verlieren möglicherweise Einnahmen. Familienbetriebe sähen sich mit Schwierigkeiten bei der Regelung der Nachfolge konfrontiert. Die Einnahmen kämen zwar teilweise der AHV zugute, könnten aber die absehbaren Lücken in der Finanzierung der AHV nicht nachhaltig schliessen.

Die am 15. Februar 2013 eingereichte Volksinitiative «Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)» fordert die Einführung einer nationalen Erbschafts- und Schenkungssteuer. Die kantonalen Erbschafts- und Schenkungssteuern sollen aufgehoben, Nachlässe und Schenkungen, nach einem Abzug eines einmaligen Freibetrages von zwei Millionen Franken, zu einem Satz von 20 Prozent besteuert werden. Der Ertrag soll zu zwei Dritteln an die AHV und zu einem Drittel an die Kantone fliessen.

Eine so ausgestaltete nationale Erbschaftsteuer hat gravierende Nachteile für den Standort Schweiz, sind der Bundesrat und die Kantone überzeugt.

Zuständigkeit der Kantone

Die Finanzhoheit der Kantone ist ein wesentliches Merkmal des schweizerischen Föderalismus. Dazu gehört die Kompetenz der Kantone, eine Erbschafts- und Schenkungssteuer zu erheben. Diese Kompetenz soll nicht unnötig eingeschränkt werden. Auch sollen die Steuereinnahmen der Kantone und Gemeinden nicht gefährdet werden.

Ungenügender Beitrag für AHV

Die AHV erhielte mit ihrem Anteil an der Erbschafts- und Schenkungssteuer einen willkommenen finanziellen Zustupf. Die künftigen Finanzierungsprobleme der AHV könnten damit aber nicht gelöst werden. Der Bundesrat will eine dauerhafte und nachhaltige Finanzierung der AHV und schlägt deshalb im Rahmen der umfassenden Reform «Altersvorsorge 2020» unter anderem eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um maximal 1,5 Prozentpunkte vor.

Erschwerte Unternehmensnachfolge

Die nationale Erbschafts- und Schenkungssteuer könnte in Familienbetrieben - mehrheitlich handelt es sich dabei um kleine und mittlere Unternehmen - die Regelung der Nachfolge erschweren. Sie könnte diesen Betrieben beim Generationenwechsel finanzielle Mittel entziehen, die sonst im Interesse der Unternehmen und der Wirtschaft eingesetzt würden.

Die Initiative sieht zwar Steuerermässigungen für Unternehmen und Landwirtschaftsbetriebe vor, lässt aber offen, wie hoch diese ausfallen sollen. Zudem setzt sie voraus, dass die Erbinnen, Erben oder Beschenkten den Betrieb mindestens zehn Jahre weiterführen. Dies zu kontrollieren würde für die Kantone einen hohen Aufwand bedeuten.

Unflexible Ausgestaltung

Die nationale Erbschaftssteuer wäre gemäss Initiative eine Nachlasssteuer und keine Erbanfallsteuer, wie sie heute fast alle Kantone kennen. Bei einer Nachlasssteuer wird die Steuer dem Nachlass belastet (vor der Teilung). Der fixe Steuersatz von 20 Prozent würde die Nachkommen gleich hoch belasten wie nicht verwandte Erben und Beschenkte. Es wäre nicht mehr möglich, Kinder weniger oder gar nicht zu belasten. Dies würde den Entscheid der meisten Kantone, die Kinder von der Erbschafts- und Schenkungssteuer zu befreien, rückgängig machen.

Unverhältnismässige Rückwirkung

Die neue Verfassungsbestimmung käme ab dem 1. Januar 2017 zur Anwendung. Schenkungen würden rückwirkend ab dem Jahr 2012 dem Nachlass zugerechnet und besteuert. Eine Rückwirkung von bis zu fünf Jahren betrachtet der Bundesrat als unverhältnismässig. Sie würde zudem einen beträchtlichen Verwaltungsaufwand erfordern.

Negative Folgen für die Standortattraktivität

Die nationale Erbschafts- und Schenkungssteuer von 20 Prozent würde - sofern der Freibetrag von zwei Millionen Franken überschritten wird - bei den meisten Erbgängen zu einer höheren Steuerbelastung führen. Dies betrifft insbesondere Nachkommen, die heute in den meisten Kantonen keine Erbschafts- und Schenkungssteuern bezahlen. Das würde die Position der Schweiz im internationalen Steuerwettbewerb schwächen. Zögen vermögende Personen weg, oder kämen gar nicht erst in die Schweiz, so könnte die Zahl vermögender Personen und der Kapitalbestand in der Schweiz sinken. Gesamthaft betrachtet dürfte sich die Initiative negativ auf den Standort Schweiz auswirken.


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