Tag gegen Lärm 2015: «Lasst uns feiern!» versus «Psst, ich will schlafen»

Bern, 24.04.2015 - Siedlungsverdichtung, Individualisierung der Freizeitgestaltung, Entwicklung zu einer 24h-Gesellschaft – diese Trends fordern unser Verständnis von Lärm und Ruhe heraus. Nachtschwärmer stören das Ruhebedürfnis der Anwohner, während schlafen wollende Anwohner das Bedürfnis nach Vergnügen und Kultur in der Nacht stören. Anlässlich des Tages gegen Lärm 2015 ruft die Eidgenössische Kommission für Lärmbekämpfung (EKLB) zu einem respektvollen Mit- und Nebeneinander im Nachtleben auf. Konzepte des Ruheschutzes müssen auch für diesen Aushandlungsprozess weiterentwickelt werden.

Am 29. April 2015 findet zum elften Mal der internationale Tag gegen Lärm statt. Mit dem diesjährigen Motto «Gemeinsam mit Respekt und Toleranz» soll auf das Konfliktpotenzial zwischen Nachtschwärmern und Anwohnern aufmerksam gemacht werden. Die Nachtruhe wird auch durch unser Freizeit- und Ausgehverhalten zunehmend gestört: durch Lokalbesucher oder Gäste, die Parkplätze suchen oder vor dem Lokal eine Zigarette rauchen und sich dabei unterhalten.

Die Eidgenössische Kommission für Lärmbekämpfung (EKLB) will dieses Spannungsverhältnis zwischen dem Bedürfnis nach urbanem, aber doch ruhigem Wohnen und dem Bedürfnis nach Vergnügen und Unterhaltung in die öffentliche Wahrnehmung rücken. Solche Konflikte dürften in Zukunft vermehrt auftreten. Mit der politisch geforderten Siedlungsverdichtung und der zunehmenden Durchmischung von Wohn- und Ausgehzonen steht unser Verständnis von Lärm und Ruhe immer mehr auf dem Prüfstand. Verschärft wird die Lage durch die veränderten Mobilitäts- und Ausgehgewohnheiten und den Trend zur 24-Stunden-Gesellschaft. Die Gemeinden, insbesondere unsere Städte, müssen sich der schwierigen Aufgabe stellen, ruhige Wohnlagen und attraktive Angebote für Freizeit und Ausgang bereitzustellen, ohne das Wohlbefinden der Anwohner zu schmälern.

Die EKLB ruft deshalb zu einem respektvollen Mit- und Nebeneinander im Nachtleben auf. «Lärm ist das Geräusch der anderen», besagt eine gängige Definition. Er ist ein vielschichtiges Phänomen und mehr als nur Schall. Dessen störende Wirkung hängt auch von der Bewertung des Empfängers und seiner persönlichen Haltung zur Lärmquelle ab. Hier setzt der Aufruf zur Toleranz an: Wer im urbanen Zentrum wohnt, geniesst die Vorzüge des grossen Freizeit- und Ausgehangebots, hat aber auch die Nachteile seiner lärmigen Nebenerscheinungen zu tragen - und bis zu einem gewissen Grad auch zu akzeptieren. Jedoch hat die Toleranz dort Grenzen, wo die Gesundheit und das Wohlbefinden beeinträchtigt werden (siehe Kasten).

Auf der anderen Seite stehen die Akteure des Nachtlebens, v.a. die Nachtschwärmer selber, aber auch die Gastronomie und die Behörden in der Pflicht, das Ruhebedürfnis der Anwohner zu respektieren und unnötigen Lärm zu vermeiden. Verschiedene gute Beispiele zeigen, wie ein lebendiges Nachtleben mit dem Ruhebedürfnis der Anwohner in Einklang gebracht und das tolerante Zusammenleben gefördert werden kann: Dialogverfahren und Runde Tische, Bespielungspläne öffentlicher Veranstaltungsplätze, Einsatz von Rangern, welche an den „Hotspots" des Nachtlebens auf das Ruhebedürfnis der Anwohner aufmerksam machen, gestaffelte Schliessungszeiten von Restaurants und Clubs sowie die Schaffung von Hotlines und Anlaufstellen sind einige davon.

 

KASTEN

Ungestörter Schlaf ist von elementarer Bedeutung für die Gesundheit des Menschen. Bewusste oder unbewusste Aufwachreaktionen durch Lärmereignisse führen längerfristig zu Beeinträchtigungen der Gesundheit, wie beispielsweise in Form von Herz-Kreislauferkrankungen, die nebst der persönlichen Betroffenheit auch hohe volkswirtschaftliche Kosten nach sich ziehen. Die Nacht ist deshalb eine besonders lärmsensible Zeit, welche es zu schützen gilt - trotz berechtigtem Bedürfnis der Bevölkerung nach Erholung und Vergnügen in der Freizeit.


Adresse für Rückfragen

Dr. Georg Thomann, Amt für Natur und Umwelt des Kantons Graubünden, CH-7001 Chur, Tel. +41 81 257 29 52, E-Mail: georg.thomann@anu.gr.ch
PD Dr. Mark Brink, Sekretariat EKLB, Bundesamt für Umwelt BAFU, CH-3003 Bern, Tel. +41 58 464 51 77, E-Mail: mark.brink@bafu.admin.ch



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Eidgenössische Kommission für Lärmbekämpfung
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