Bundesrat verzichtet auf direkten Gegenvorschlag zur Volksinitiative „Für Ernährungssicherheit“

Bern, 29.04.2015 - Der Bundesrat hat heute die Ergebnisse der Vernehmlassung zum direkten Gegenvorschlag zur Eidgenössischen Volksinitiative „Für Ernährungssicherheit“ zur Kenntnis genommen und das weitere Vorgehen beschlossen. Dem Thema wird generell hohe Bedeutung beigemessen. Wie die Initiative findet aber auch ein direkter Gegenvorschlag bei den Vernehmlassungsteilnehmern keine Mehrheit. Der Bundesrat entschied aufgrund der Vernehmlassungsresultate, auf einen direkten Gegenvorschlag zu verzichten. Bereits im Oktober 2014 hatte er die Volksinitiative „Für Ernährungssicherheit“ zur Ablehnung empfohlen, da diese aus seiner Sicht einseitig und unvollständig auf die inländische Produktion fokussiert.

Der Bundesrat misst dem Thema der Ernährungssicherheit eine grosse Bedeutung zu, die in den nächsten Jahrzehnten insbesondere im globalen Kontext noch steigen dürfte. Die Volksinitiative „Für Ernährungssicherheit" ist aus Sicht des Bundesrates jedoch einseitig und unvollständig, indem sie ausschliesslich auf die inländische Produktion fokussiert. Deshalb beschloss der Bundesrat im Oktober 2014, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen und ihr einen direkten Gegenentwurf gegenüberzustellen, welcher die Thematik der Ernährungssicherheit mit einem kohärenten Konzept in der Verfassung verankern würde.

Die Ergebnisse der Vernehmlassung zeigen, dass der Ernährungssicherheit grosse Bedeutung beigemessen wird. Die Initiative „Für Ernährungssicherheit" wird aber von vielen Vernehmlassungsteilnehmern nachdrücklich abgelehnt. Ein direkter Gegenvorschlag, wie er vom Bundesrat vorgeschlagen wurde, findet ebenfalls keine Mehrheit. So sind einige Kantone, die überwiegende Mehrheit der Parteien, der bäuerlichen Kreise sowie der Wirtschafts- und Umweltorganisationen gegen einen direkten Gegenentwurf. Das vom Bundesrat vorgeschlagene, umfassende Konzept für Ernährungssicherheit wird inhaltlich zwar im Grundsatz relativ breit unterstützt. Seine Verankerung in der Verfassung wird aber mehrheitlich abgelehnt, insbesondere da die heutige Verfassungsgrundlage alle nötigen Bestimmungen bereits enthalte. Einige Kantone und Organisationen unterstützen den direkten Gegenentwurf im Prinzip, fordern aber Anpassung in Richtung des Kernanliegens der Initiative (Stärkung der Inlandproduktion).

Der Bundesrat wird deshalb in der Botschaft zuhanden des Parlaments die Volksinitiative „Für Ernährungssicherheit" ohne direkten Gegenvorschlag zur Ablehnung empfehlen. Das Thema der Ernährungssicherheit soll auf Basis der bestehenden Verfassungsgrundlagen weiterverfolgt werden. Ebenso will er die mit der Agrarpolitik 14-17 angelaufene Strategie für eine sichere, wettbewerbsfähige und nachhaltige Nahrungsmittelproduktion und -versorgung weiterführen. Dies im Interesse der Ernährungssicherheit für die Bevölkerung, der Land- und Ernährungswirtschaft ebenso wie der gesamten Schweizer Volkswirtschaft. 


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