Nationale Strategie Sucht: Eröffnung der Anhörung

Bern, 12.05.2015 - Die Nationale Strategie Sucht, die das Bundesamt für Gesundheit (BAG) zusammen mit seinen Partnern erarbeitet hat, befindet sich bis am 11. Juli in der Anhörung. Die Strategie will von den bisherigen Teilpolitiken wegkommen und alle Suchtformen in einen umfassenden Ansatz einbinden. Sie will Abhängigkeit vorbeugen, damit verbundene gesundheitliche Schäden verringern, den betroffenen Menschen die erforderliche Hilfe und Behandlung bereitstellen und negative Auswirkungen auf die Gesellschaft verhindern.

Mit der Agenda Gesundheit2020 will der Bundesrat die Gesundheitsförderung und Krankheitsvorbeugung intensivieren. Ein koordiniertes Vorgehen in Bezug auf Sucht und Risikoverhalten spielt hierfür eine wichtige Rolle. Das Eidgenössische Departement des Innern hat daher im Juni 2014 das BAG beauftragt, gemeinsam mit seinen Partnern eine Nationale Strategie Sucht auszuarbeiten. Auf der Basis der gemachten Erfahrungen im Rahmen der bisherigen Nationalen Programme Alkohol und Tabak und dem Massnahmenpaket Drogen bündelt die Strategie die bisherigen Massnahmen, um deren Wirksamkeit zu erhöhen. Sie nimmt zudem neue Herausforderungen auf, so zum Beispiel Suchtformen, die an Bedeutung gewonnen haben, wie beispielsweise Medikamentenabhängigkeit, Geldspielsucht oder exzessive Internetnutzung.

Zielsetzung der Strategie
Die Strategie Sucht stellt das Wohl und die Gesundheit des Menschen ins Zentrum. Im Grundsatz wird davon ausgegangen, dass der Mensch Verantwortung für sich, seine Gesundheit und seine Umwelt übernimmt. Sie will Informationen vermitteln und so dazu beitragen, dass die Menschen ihre individuellen Entscheide in Kenntnis der Folgen und Risiken treffen können. Die Strategie fördert gleichzeitig gesundheitsförderliche Rahmenbedingungen und sie sichert im Rahmen des Möglichen die Hilfe bei Abhängigkeit ab. Das betrifft beispielsweise die Zugänglichkeit von Alkohol oder Tabak für Minderjährige oder die Gesetzgebung zum Schutz vor Passivrauchen.

Für Menschen, die abhängig geworden sind, soll ein koordiniertes und bedürfnisorientiertes Suchthilfesystem Unterstützung bieten. Dieses umfasst verschiedene Beratungs- und Therapieangebote sowie den Aspekt der Schadensminderung.

Weil die Strategie die verschiedenen Suchtformen unter einem Dach bündelt, gelingt es, sich ergänzende Ziele zum Beispiel betreffend Jugendschutz oder zur Verbesserung der Behandlungsqualität zu formulieren. Der umfassende Ansatz ermöglicht zudem eine bessere Koordination unter allen beteiligten Akteuren. Dies ganz im Sinn der bewährten Viersäulenpolitik der Schweiz auf diesem Gebiet (Prävention, Therapie, Schadensminderung und Regulierung).

Die meisten Menschen verhalten sich risikoarm und bringen weder sich selbst noch andere in Gefahr. Manchen gelingt es jedoch nicht, ihren Konsum zu kontrollieren. Die Suchterkrankungen, die so entstehen können, verursachen nicht nur viel Leid bei den Betroffenen und ihrem Umfeld, sondern belasten auch die Gesellschaft. Mögliche Folgen wie Arbeitslosigkeit, Beanspruchung der Sozialhilfe, Verschuldung oder instabile Wohnverhältnisse sind gravierend. Auch die sozialen Kosten sind bedeutend. Übermässiger Alkoholkonsum verursacht beispielsweise jedes Jahr Kosten von ca. 4,2 Milliarden Franken für die Gesellschaft.

Der Strategieentwurf wurde mit der Unterstützung eines breit abgestützten Expertengremiums erarbeitet. Die interessierten Kreise haben bis zum 11. Juli 2015 Zeit für ihre Stellungnahme. Die Nationale Strategie Sucht wird dem Bundesrat bis im Herbst vorgelegt. In einem nächsten Schritt wird zusammen mit den wichtigsten Partnern ein Massnahmenplan erarbeitet.


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