Personal des öffentlichen Verkehrs soll moderneres Arbeitsrecht erhalten

Bern, 13.05.2015 - Für Angestellte im öffentlichen Verkehr gilt ein spezielles Arbeitszeitgesetz (AZG). Es gewährleistet einen sicheren und effizienten Betrieb von Bahnen, Trams, Bussen, Seilbahnen und Schiffen. Der Bundesrat hat heute die Botschaft für eine Teilrevision des AZG verabschiedet, um es der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung anzupassen. Damit werden beispielsweise der Kreis der Betroffenen präzisiert und Vorschriften zu Pausen, Ruhesonntagen und Nachtarbeit geändert.

Die Vorschläge des Bundesrats für eine Teilrevision des Arbeitszeitgesetzes wurden in der Vernehmlassung grösstenteils positiv aufgenommen. Der Bundesrat hat darum heute gestützt darauf die Botschaft an das Parlament verabschiedet. Damit werden unter anderem folgende Bereiche neu geregelt:

  • Neu sollen auch Mitarbeitende von Drittfirmen ausserhalb des öffentlichen Verkehrs dem AZG unterstellt werden, soweit diese sicherheitsrelevante Tätigkeiten ausüben (z. B. Gleisbaufirmen).
  • Das bestehende AZG baut auf dem Grundsatz auf, dass Pausen am Wohnort der Angestellten erfolgen. Da heute die meisten Arbeitnehmer für das Mittagessen aber nicht mehr nach Hause zurückkehren, soll das AZG neu auch die Zuteilung von Pausen am Arbeits- bzw. Dienstort ohne Zeitzuschläge erlauben.
  • Die Ruheschicht soll nach Betriebsstörungen nicht auf weniger als neun Stunden reduziert werden können. Aus Sicht des Bundesrats reichen die bestehenden Möglichkeiten wie Ausdehnung der Höchstarbeitszeit und der Dienstschicht aus, um solche Ereignisse zu bewältigen. Er will den Arbeitnehmerschutz gegen weitergehende Forderungen verteidigen.

Die Vorschläge des Bundesrats basieren grösstenteils auf den Vorarbeiten der Eidgenössischen Arbeitszeitgesetzkommission, welche zu gleichen Teilen aus Vertretern der Arbeitgeber und -nehmer zusammengesetzt ist. Verschiedene Einzelheiten, insbesondere zu Pausen, Ruhesonntagen und Nachtarbeit, werden auf Verordnungsstufe zu regeln sein.


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