Anreize bei Abgabe und Vertrieb von Medikamenten werden überprüft

Bern, 20.05.2015 - Ob Arzneimittel vom Arzt direkt abgegeben oder über eine Apotheke bezogen werden, hat auf die Gesamtausgaben der obligatorischen Krankenpflegeversicherung keinen Einfluss. Dies legt eine Studie nahe, von der der Bundesrat heute Kenntnis genommen hat. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) prüft nun, wie unerwünschte Anreize bei der Medikamentenabgabe und beim Medikamentenverkauf verringert werden können. Ziel ist, dass teurere Medikamente nicht bevorzugt und mehr preisgünstige Medikamente abgegeben werden.

Für die Gesamtkosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung macht es keinen Unterschied, ob jemand rezeptpflichtige Medikamente direkt in der Arztpraxis erhält oder sie in der Apotheke bezieht. Die von einem unabhängigen Institut in Zusammenarbeit mit einem grossen Krankenversicherer durchgeführte Studie zeigt, dass Patientinnen und Patienten, die die Medikamente direkt vom Arzt oder der Ärztin erhalten, geringere Arzneimittelkosten zulasten der Krankenversicherung verursachen. Sie erhalten namentlich mehr verschiedene Medikamente und häufiger preiswerte Generika. Dafür verursachen sie höhere Ausgaben bei anderen Leistungen. Sie nehmen insbesondere mehr ärztliche Sprechstunden in Anspruch. Nicht Gegenstand der Studie war, ob die Behandlung angemessen und qualitativ hoch war und wie zufrieden die Patientinnen und Patienten waren.

Eine Machbarkeitsstudie hat zudem ergeben, dass eine Aufstellung der effektiven Kosten und Leistungen in den verschiedenen Vertriebskanälen - Spital, Apotheke und Arztpraxis - langwierig und kostspielig wäre.

Da Anreize zur Abgabe von teureren Medikamenten in allen Vertriebskanälen vorhanden sind, wird das EDI prüfen, wie diese unerwünschten Anreize verringert werden können. Ziel ist, den Anteil der preisgünstigen Medikamente, insbesondere der Generika, zu erhöhen. Das EDI wird zudem gewisse Parameter aktualisieren, die bei der Berechnung des Vertriebsanteils berücksichtigt werden. Damit können mehrere Millionen Franken eingespart werden. Die Krankenpflege-Leistungsverordnung wird voraussichtlich auf Anfang 2017 angepasst.

Nicht im Fokus dieser Massnahmen stehen die Preise der Generika, die in der Schweiz durchschnittlich deutlich höher sind als im Ausland. Dazu erarbeitet das EDI aktuell im Auftrag des Bundesrates ein Referenzpreissystem.

Der unerwünschte Anreiz, ein teureres Medikament abzugeben, auch wenn es eine preiswertere Alternative gibt, entsteht durch die Ausgestaltung des Vertriebsanteils. Dieser gilt die logistischen Kosten der Arzneimittelabgabe ab und ist für Apothekerinnen und Apotheker sowie den ambulanten Bereich der Spitäler gleich hoch wie für Ärztinnen und Ärzte, welche die Medikamente selbst in der Praxis abgeben. Der Vertriebsanteil besteht aus zwei Zuschlägen: einem Zuschlag in Prozent des Fabrikabgabepreises (12 Prozent für Medikamente bis 880 Franken), und einem Zuschlag pro Packung, der je nach Preis stufenweise steigt und von 4 bis 240 Franken reicht.

Die Selbstdispensation durch Ärztinnen und Ärzte ist in 14 Deutschschweizer Kantonen mit geringen Einschränkung zulässig, in allen Westschweizer Kantonen und im Tessin jedoch untersagt.

 

 


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