Die Schweiz unterzeichnet Steuerinformationsabkommen mit Grenada

Bern, 21.05.2015 - Die Schweiz und Grenada haben am 19. Mai 2015 in London ein Steuerinformationsabkommen (SIA) unterzeichnet. Derartige Abkommen werden im Rahmen der schweizerischen Amtshilfepolitik abgeschlossen.

Bevor das Abkommen in Kraft treten kann, muss es vom Parlament genehmigt werden. Es unterliegt dem fakultativen Referendum. Bei der Anhörung nach Abschluss der Verhandlungen haben sich die Kantone und betroffenen Wirtschaftsverbände positiv geäussert.

Die Schweiz hat bisher acht SIA unterzeichnet. Die Abkommen mit Jersey, Guernsey und der Insel Man sind in Kraft und können seit dem 1. Januar 2015 angewendet werden. Die Abkommen mit Andorra, Grönland, San Marino und den Seychellen wurden am 20. März 2015 durch das Parlament genehmigt und dürften unter Referendumsvorbehalt im Herbst 2015 in Kraft treten. Verhandlungen mit weiteren interessierten Jurisdiktionen sind im Gang.

Der Bundesrat hat am 4. April 2012 beschlossen, den internationalen Amtshilfestandard nicht nur in Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), sondern auch in so genannten Steuerinformationsabkommen zu vereinbaren.

DBA und SIA sind grundsätzlich gleichwertige Instrumente für die Vereinbarung einer standardkonformen Amtshilfeklausel. Im Unterschied zu den DBA, die prioritär die Vermeidung der Doppelbesteuerung regeln und weitere diesbezügliche Bestimmungen enthalten, beschränken sich die SIA auf den Informationsaustausch auf Anfrage.


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