Prostitution und Menschenhandel ‒ Bundesrat legt Bericht vor

Bern, 05.06.2015 - In einem Bericht über "Prostitution und Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung" analysiert der Bundesrat den Umgang mit der Prostitution in der Schweiz und zeigt diesbezügliche Erfahrungen im Ausland sowie mögliche Massnahmen auf, um den Schutz von Prostituierten zu stärken und Missbräuche und Menschenhandel zu bekämpfen. Nach Ansicht des Bundesrates soll Prostitution in der Schweiz nicht verboten, die mit der Prostitution verbundenen Probleme sollen aber auch nicht banalisiert werden.

Der Bericht, der im Auftrag des Parlaments erarbeitet wurde, beleuchtet neben den rechtlichen Rahmenbedingungen in der Schweiz auch die Regelungssysteme ausgewählter Länder in Bezug auf die Prostitution. Er zeigt beispielsweise die Erfahrungen mit dem Sex-Kaufverbot in Schweden auf. Im Ergebnis zeigt sich, dass jedes Land einen am jeweiligen Menschenbild und Gesellschaftsideal angepassten Lösungsansatz verfolgt, welcher für die Schweiz nicht uneingeschränkt übertragbar ist. Die Internationalität der beiden Phänomene Prostitution und Menschenhandel sowie deren gesamtschweizerische Wirkung erfordern ein koordiniertes und strategisch einheitlich ausgerichtetes Vorgehen der beteiligten Behörden.

Fünf mögliche Ziele

Gestützt auf die Analysen und Erkenntnisse des Berichts formuliert der Bundesrat fünf mögliche Ziele für den Umgang mit Prostitution:

  • Die Datenlage zu Prostitution und Menschenhandel zwecks sexueller Ausbeutung wird verbessert.
  • Der Zugang von Prostituierten zur Gesundheitsvorsorge wird verbessert.
  • Das Risiko von Prostituierten, Opfer von Gewalt und/oder einer Straftat zu werden, wird minimiert.
  • Der Schutz der Prostituierten wird mittels gesetzlicher Regelungen gestärkt; die Prostitution wird dadurch reduziert oder zumindest nicht gefördert.
  • Konkrete Massnahmen werden geprüft, um Missbräuche in der Prostitution sowie den Menschenhandel wirksamer zu bekämpfen. 

Zur Umsetzung dieser Ziele zeigt der Bundesrat im Bericht verschiedene mögliche Massnahmen auf, die sich auf Erfahrungen in den Kantonen und in anderen Ländern oder auf Erkenntnisse und Empfehlungen aus dem 2014 erstellten Expertenbericht Hilber ("Schutzmassnahmen für Frauen im Erotikbereich") stützen. In der föderalistisch organisierten Schweiz liegt die Umsetzung solcher Massnahmen primär in der Kompetenz der Kantone.

Interdisziplinäres Expertenteam

Der Bundesrat wurde vom Nationalrat in mehreren Postulaten beauftragt, die Bekämpfung des Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und die Verbesserung des Schutzes von Prostituierten genauer zu beleuchten. Der Bericht erfolgt in Beantwortung der Postulate 12.4162 Streiff-Feller, 13.3332 Caroni, 13.4033 Feri und 13.4045 Fehr. Er wurde durch das Bundesamt für Polizei fedpol im Auftrag des Bundesrates unter Einbezug von Expertinnen und Experten aus verschiedenen Organisationseinheiten der Bundesverwaltung, aus Einschätzungen von Fachpersonen, Erkenntnissen aus der Fachliteratur sowie Urteilen und Studien aus anderen Ländern erstellt.

Der Bericht soll dem Parlament als Grundlage dienen, um über den konkreten Handlungsbedarf und die Umsetzung geeigneter Massnahmen zu entscheiden. Dies auch vor dem Hintergrund, dass es heute weder zu Prostitution noch zu Menschenhandel zuverlässige Zahlen gibt.


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