Bericht zum Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht

Bern, 12.06.2015 - Eine Abstufung der völkerrechtlichen Verträge nach ihrer demokratischen Legitimation hätte negative Auswirkungen auf die Glaubwürdigkeit der Schweiz als verlässliche Vertragspartnerin. Der Bundesrat möchte deshalb diese Idee nicht weiterverfolgen, wie er in einem am Freitag verabschiedeten Bericht festhält.

Landesrechtliche Erlasse werden nach ihrer Wichtigkeit und damit nach der Art ihrer demokratischen Legitimation abgestuft. Wenn sich rechtliche Bestimmungen widersprechen, verdrängt die höherrangige die niederrangige Norm; zum Beispiel hat eine Gesetzesbestimmung den Vorrang gegenüber einer Verordnungsbestimmung. Das Postulat 13.3805 der FDP-Liberale Fraktion, das der Bundesrat mit dem vorliegenden Bericht erfüllt, verlangt nun die Prüfung einer mit dem Landesrecht vergleichbaren Abstufung der völkerrechtlichen Verträge. Dabei ginge bei einem Normkonflikt die demokratisch stärker legitimierte landesrechtliche oder völkerrechtliche Norm vor.

Der Bundesrat ist jedoch der Ansicht, das an diesen Vorschlag geknüpfte Versprechen der einfacheren Handhabbarkeit von Normkonflikten lasse sich in der Praxis nicht in befriedigender Weise einlösen. Die Schweiz ist an die von ihr eingegangenen völkerrechtlichen Verpflichtungen gebunden und zwar grundsätzlich unabhängig davon, welche Ergebnisse eine innerstaatliche Vorrangregel liefert. Konflikte würden also mit der Vorrangregel nicht abschliessend gelöst, sondern auf die Ebene des Völkerrechts verlagert. Damit verbunden wären negative Auswirkungen auf die Glaubwürdigkeit der Schweiz als verlässliche Vertragspartnerin. Nach Auffassung des Bundesrates soll deshalb die Idee einer Abstufung der völkerrechtlichen Verträge nach ihrer demokratischen Legitimation nicht weiterverfolgt werden.

Das Postulat der FDP-Liberale Fraktion verlangt auch die Berichterstattung über die Einführung des obligatorischen Referendums für völkerrechtliche Verträge mit verfassungsmässigem Charakter. Bereits heute ist im ungeschriebenen Verfassungsrecht anerkannt, dass völkerrechtliche Verträge, die aufgrund ihrer Bedeutung verfassungsmässigen Charakter haben, dem obligatorischen Referendum zu unterstellen sind. Der Bundesrat sieht daher auch in diesem Bereich zurzeit keinen Handlungsbedarf. 


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