Bauprogramm des ETH-Bereiches für 2016: Konsolidierung und Projektierung

Bern, 12.06.2015 - Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament für das Bauprogramm 2016 des ETH-Bereichs einen Rahmenkredit von 173,4 Millionen Franken. Dieser Kredit wird vor allem für Projekte des Wert- und Funktionserhalts, aber auch für einzelne Projekte bis 10 Millionen Franken und für Projektierungen im Hinblick auf die kommenden Bauprogramme benötigt. Auf neue Grossprojekte wird verzichtet.

Dieser vom Bundesrat dem Parlament beantragte Kredit basiert auf der Strategischen Planung 2013-2016 des ETH-Rats für die beiden ETH und die vier Forschungsanstalten des ETH-Bereichs (Paul Scherrer Institut, WSL, Empa, Eawag). Das Volumen des Bauprogramms 2016 ist im mehrjährigen Vergleich unterdurchschnittlich. Es wird kein grösseres Einzelprojekt über zehn Millionen Franken beantragt. Da einzelne Bauprojekte jeweils über mehrere Jahre realisiert werden, gleicht sich der jährliche Finanzbedarf (Investitionskredite), resultierend aus den bereits bewilligten und den beantragten Bauprogrammen, mittelfristig aus.

Eine weitere Herausforderung ist die rechtzeitige Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur angesichts des anhaltenden Wachstums der Studierenden, des Lehrkörpers und der Forschenden, veränderter Nutzerbedürfnissen sowie der zur Verfügung stehenden Mittel. Das Jahr 2016 steht beim Immobilienmanagement aller Institutionen im Zeichen einer effizienteren, sparsameren und umweltfreundlicheren Energieversorgung ihrer Areale. Der Bilanzwert des Immobilienportfolios des ETH-Bereichs beträgt unverändert 4,4 Milliarden Franken.

Rahmenkredit
Für Vorhaben und Projekte unter zehn Millionen Franken beantragt der ETH-Bereich bei Bundesrat und Parlament einen Rahmenkredit von 173,4 Millionen Franken. Darin enthaltene Vorhaben von drei bis zehn Millionen Franken sind im Investitionsplan 2016-2019 Immobilien einzeln aufgeführt, welcher  vom ETH-Rat im Mai 2015 genehmigt wurde. Meist handelt es sich um Sanierungen, die aus Sicherheitsgründen, zum Wert- und Funktionserhalt sowie zur Erfüllung behördlicher Vorgaben notwendig sind, oder um die Anpassung an veränderte Nutzungen. In den Rahmenkredit fallen auch das Immobilienmanagement, die Projektierung von Bauprojekten sowie die Durchführung unvorhergesehener und dringlicher Bauprojekte oder Instandsetzungsmassnahmen.


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Alex Biscaro, Leiter Kommunikation ETH-Rat
Tel. 44 632 20 03, alex.biscaro@ethrat.ch


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